Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich in dem Amtshaftungsverfahren mit dem Az. 15 O 4267/18 gütlich geeinigt. Der Freistaat Bayern zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus an Gustl Mollath einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000,00 €.
Der Rechtsstreit ist mit dieser gütlichen Einigung beendet. Weitere Verhandlungstermine werden folglich nicht stattfinden.
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