Wo hat der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder unwirtschaftlich eingesetzt?

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung die Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. „Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen 2019. „Uns interessiert: Wo hat der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder unwirtschaftlich eingesetzt? Wo hat er es versäumt, Mittel einzunehmen, die ihm zustehen?“ 

Der vorliegende Hauptband der Bemerkungen 2019 umfasst 28 Prüfungsergebnisse, die in den kommenden Monaten im Bundestag beraten werden. Sie betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Beschaffungen bei der Bundeswehr, den Verkehrsträger Schiene, den Bereich der IT (IT-System im Hochbau oder der Einsatz von Apps), Mindereinnahmen im Steuerbereich, Zulagen im Besoldungsrecht des Bundes sowie die Bundesagentur für Arbeit.

Dazu Kay Scheller:

„Den Umstieg vom Privat-Pkw auf den ÖPNV zu fördern, ist angesichts der Klimaherausforderungen richtig. Nur muss so eine Förderung selbst auch die Klimaziele im Blick behalten. Im Fokus der Förderung sollte nicht der Kraftstoffverbrauch der Busse stehen: je mehr Verbrauch, desto mehr Förderung. Vielmehr sollten ökologische und nachhaltige Kriterien wie Schadstoffklassen und Energieeffizienz ausschlaggebend sein.“ 

„Die Transparenz bei der DB AG muss deutlich besser werden“, so Scheller weiter. „Die DB AG verweigert uns Auskünfte über ihre Geschäftstätigkeit. Das Verkehrsministerium nimmt das hin. Auch das Ministerium bekommt längst nicht alle Unterlagen, die es erhalten sollte. Beispiel: Unterlagen zur britischen Arriva und ihrer wirtschaftlichen Lage. Auch hier unternimmt es nichts. Diese laissez-faire Haltung des Ministeriums muss aufhören.“

Zum Schützenpanzer PUMA erklärt Scheller: „Der PUMA soll bei NATO-Einsätzen der Bundeswehr eine zentrale Rolle spielen. Dass die Besatzung nach wie vor keinen funktionierenden Gefechtssimulator für die Ausbildung hat, ist sehr unglücklich. Jahrelang wurde in die falsche Richtung geplant, wurden über 100 Mio. Euro ausgegeben. Knapp die Hälfte davon verpufft, weil sich das Konzept ändert – nach 15 Jahren Planung.“

Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen im Überblick:

Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels

Subvention im ÖPNV: Klimaschutz kommt zu kurz (Nr. 9)

Eine Subvention begünstigt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Einsatz von Bussen mit einem höheren Kraftstoffverbrauch. Der Einsatz effizienter, umweltfreundlicher und schadstoffarmer Fahrzeuge wird nicht belohnt. Denn die Subvention ist verbrauchsabhängig: je höher der Verbrauch, desto höher die Entlastung. Diese Förderlogik ist aus der Zeit gefallen. Sie bietet dem ÖPNV keinen Anreiz, verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen. Zudem bezweifelt der Bundesrechnungshof, dass die Subvention den Umstieg vom Privat-Pkw auf den ÖPNV wirksam fördert.

Er empfiehlt, den Förderansatz neu auszurichten, und zwar anhand der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Denkbar wäre eine Förderung, die Schadstoffklassen und Energieeffizienz der Fahrzeuge berücksichtigt. 

Zur Subvention: Die Unternehmen des ÖPNV erhalten eine Steuerentlastung für die gezahlte Energiesteuer auf verbrauchte Kraftstoffe. Da der ÖPNV überwiegend Dieselfahrzeuge einsetzt, wird zu 99 % Diesel subventioniert. Diese Subvention beläuft sich seit dem Jahr 2000 auf 1,2 Mrd. Euro.

Anpassung an die Folgen des Klimawandels wirksam fördern (Nr. 20)

Seit dem Jahr 2011 fördert das Bundesumweltministerium (BMU) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ohne nachzuweisen, ob sie wirken. Die Förderung wurde nur wenig nachgefragt: Nur 12,6 Mio. Euro flossen ab, also lediglich 30 % der bis zum Jahr 2016 bereitgestellten 41,2 Mio. Euro. Damit finanzierte das BMU keine konkreten Anpassungsmaßnahmen, sondern hauptsächlich Konzepte und Bildungsangebote. Es prüfte aber nicht, ob diese Angebote auch umgesetzt wurden.

Das BMU hatte außerdem versäumt, konkrete und messbare Förderziele festzulegen. Es konnte daher nicht feststellen, was es mit seiner Förderung erreichte. Will das BMU dieses Förderprogramm fortsetzen, muss es die Förderung neu und wirksam ausrichten.

Bundeswehr

PUMA weiter ohne Gefechtssimulator (Nr. 18)

Obwohl die Bundeswehr den Schützenpanzer PUMA seit vier Jahren nutzt, steht den Soldaten für die Gefechtsausbildung noch immer kein Simulator zur Verfügung. Ohne Gefechtssimulator kann die Bundeswehr nur mit dem PUMA selbst ausbilden. Das verursacht Mehrkosten sowie zusätzlichen Verschleiß und Instandsetzungsaufwand des Schützenpanzers.

Zwar entwickelt die Bundeswehr schon seit dem Jahr 2004 eine Simulatortechnik für den PUMA, allerdings mit einem falschen Ansatz. Anstatt den Gefechtssimulator in einen Container einzubauen, sollte der Schützenpanzer PUMA selbst als Simulator genutzt werden. Das Heer hatte an der Tauglichkeit dieser Lösung seit dem Jahr 2006 Bedenken. Nach umfangreichen Tests bestätigten sich die Zweifel. Nun soll doch die Container-Lösung kommen – mit dem Ergebnis, dass 46 Mio. Euro der bislang investierten 105,7 Mio. Euro verpuffen. Denn sie wurden für Bestandteile ausgegeben, die für die neue Lösung nicht nutzbar sind. 

Weiterhin falsche Gehälter für neue Soldat/innen (Nr. 19)

Die Bundeswehr berechnet seit Jahren das Gehalt für neu eingestellte Soldat/innen falsch – häufig zu deren Lasten. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) verstieß gegen seine Zusage gegenüber dem Parlament, fehlerhafte Gehaltszahlungen zu vermeiden. Es muss endlich die vom Bundestag geforderten wirksamen Kontrollmechanismen einführen und den Soldat/innen das richtige Gehalt auszahlen. Bereits 2013 hatte der Bundesrechnungshof aufgezeigt, dass die Bundeswehr Gehaltsstufen in vielen Fällen falsch festgesetzt hatte. Der Bundestag forderte daraufhin vom BMVg, fehlerfreie Zahlungen sicherzustellen. 2017 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Bundeswehr die Gehaltsstufen weiterhin fehlerhaft und verspätet festsetzt. Teilweise dauert die Bearbeitung der Stufenfestsetzung mehr als zwei Jahre. Auch wirksame Kontrollmechanismen fehlen noch immer.

Verkehrsträger Schiene 

Bundesregierung nimmt rechtswidrige Auskunftsverweigerung der Bahn tatenlos hin (Nr. 13)

Die Bundesregierung duldet, dass die im Alleineigentum des Bundes stehende Deutsche Bahn AG (DB AG) dem Bundesrechnungshof Auskünfte über ihre Geschäftstätigkeit verweigert. Dabei ist die DB AG zu diesen Auskünften gesetzlich und per Satzung verpflichtet. Ohne die Auskünfte kann der Bundesrechnungshof seinen verfassungsmäßigen Auftrag nicht wahrnehmen, das Regierungshandeln auch bei der DB AG zu prüfen.

Fragen, wie sich der Bund beim Stromverkauf der DB AG an Privatkunden betätigt, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Der Bundesrechnungshof wandte sich daraufhin an die DB AG. Diese lehnte es ab, Auskünfte zu erteilen. Die Bundesregierung weiß davon, unterstützt den Bundesrechnungshof aber nicht dabei, seine Unterrichtungsrechte durchzusetzen. Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung deshalb auf sicherzustellen, dass die DB AG ihrer Auskunftspflicht unverzüglich nachkommt.

BMVI erschwert Bahn-Prüfungen (Nr. 14)

Seit Jahren versäumt das Bundesverkehrsministerium (BMVI), rechtzeitig und lückenlos Rechenschaft über sein Handeln bei der DB AG abzulegen. Es ist verpflichtet, dem Bundesrechnungshof Aufsichtsratsunterlagen und eigene Berichte fristgerecht zu übersenden. Dem kommt das BMVI nicht oder nur deutlich verspätet nach. Dies betrifft die DB AG selbst, große Tochterunternehmen wie DB Netz AG oder DB Cargo AG sowie Beteiligungen im Ausland.

Das BMVI erschwert damit dem Bundesrechnungshof zu prüfen, wie sich der Bund bei der DB AG mit ihren 680 Tochterunternehmen in mehr als 140 Staaten der Welt betätigt. Gleichzeitig entzieht sich das BMVI selbst einer wichtigen Grundlage, um seiner Aufsichtspflicht gegenüber der DB AG nachzukommen. So erhält das BMVI beispielsweise von der im Jahr 2010 erworbenen britischen Arriva plc. seit ihrem Erwerb keine Unterlagen und seit dem Jahr 2015 keine Abschlussprüfungsberichte mehr. Damit kann es sich weder ein Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung noch von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und seiner etwa 200 Tochterunternehmen verschaffen. Das BMVI muss seine Eigentümerrolle vollumfänglich wahrnehmen und seinen Berichts- und Rechenschaftspflichten fristgerecht nachkommen.

IT

Mangels IT-System kein Überblick im Hochbau des Bundes (Nr. 3)

Seit Jahren verzögert das Bundesinnenministerium (BMI) den Aufbau eines IT-Systems, das Daten zu Baumaßnahmen systematisch und strukturiert darstellt. Daher kann es den zivilen Hochbau des Bundes nicht vollständig überblicken, obwohl der Bund dafür jährlich 1 Mrd. Euro ausgibt. Das BMI kann insbesondere nicht übergreifend analysieren, warum Baumaßnahmen teurer wurden. Nur mit vergleichbaren Daten über Baukosten, Bauzeiten und deren Entwicklung im Bauverlauf kann das BMI planen und steuern. Mit einem solchen IT-System könnte das BMI strukturelle Schwachstellen im Hochbau des Bundes erkennen, beheben und so Kosten- und Zeitpläne besser einhalten. Ohne das IT-System fehlt auch eine wichtige Grundlage für eine Reform des Bundesbaus.

Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMI das IT-System nicht weiter verzögert, sondern es mit Priorität konzipiert und den Aufbau terminlich konkretisiert.

Apps in der Bundesverwaltung: Verschwendung in Millionenhöhe (Nr. 4)

Mehrere Bundesbehörden gaben für Entwicklung und Betrieb von 18 eigenen App-Angeboten sowie Werbung dafür fast 5 Mio. Euro aus, ohne Bedarf und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen zu haben. Auch den Erfolg der Apps kontrollierten sie nicht. Es genügt aber nicht, Bürgerinnen und Bürger mit modernen Medien über Sachthemen informieren zu wollen, wie z. B. mit „Wissen wappnet“ über Verbraucherrechte oder „Waldfibel“ über deutsche Wälder. Die Behörden hätten unter anderem messbare Ziele festlegen müssen, z. B. wie viele Bürgerinnen und Bürger sie durch die Apps mindestens informieren und auf welche Weise sie feststellen wollen, ob das gelungen ist. Ein „Nice-to-have“ rechtfertigt keine Ausgaben in Millionenhöhe.

Steuern

KONSENS: Erfolgskontrollen nachbessern (Nr. 8)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird Fehlentwicklungen im Steuer-SoftwareProjekt KONSENS nicht rechtzeitig erkennen und entgegenwirken können. Denn zur Steuerung dieses „Megaprojektes“ sind begleitende Erfolgskontrollen notwendig. Dafür fehlen aber wichtige Grundlagen wie überprüfbare Projektziele und Kennzahlen mit Ausgangs- und Zielwerten, z. B. bei der flächendeckenden Einführung von Software. Das BMF will das bislang 1 Mrd. Euro teure Vorhaben beschleunigen. Ohne nachgebesserte Erfolgskontrollen ist die angestrebte Beschleunigung von KONSENS jedoch kaum überprüfbar.

Hintergrund: Mit KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) wollen Bund und Länder eine einheitliche Software für die Steuerverwaltung entwickeln. Künftig sollen so Steuereinnahmen von mehr als 600 Mrd. Euro effizient festgesetzt und erhoben werden. Ende 2018 waren von den bisher geplanten 690 Softwareprodukten gerade mal 190 bundesweit im Einsatz.

Überholte Privilegien bei der Umsatzsteuer endlich abschaffen (Nr. 25)

Das BMF hält seit Jahren an einer überholten Pauschalregelung zum Vorsteuerabzug fest. Sie hat in der Praxis eine nur geringe Bedeutung und ist für die Finanzämter mit hohem Bearbeitungsaufwand verbunden. Eigentlich können Unternehmer aus 58 verschiedenen Berufs- und Gewerbezweigen die von der Umsatzsteuer abziehbare Vorsteuer anhand pauschaler Durchschnittssätze berechnen. Tatsächlich nutzen nur 12 000 Unternehmer aus 26 Zweigen wie Journalisten, Architekten oder Schriftsteller diese Regelung. Sie verursacht aber für die Finanzverwaltung viel Aufwand. So müssen in vielen Fällen Angaben in den Steuererklärungen per Hand geprüft werden. Das BMF sollte die bereits im Jahr 2016 angekündigte Gesetzesänderung endlich auf den Weg bringen.

Freibetrag für Land- und Forstwirte verfehlt sein Ziel (Nr. 27)

Der Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft verfehlt sein Ziel, aktiv bewirtschaftete Klein- und Kleinstbetriebe zu fördern. Häufig profitieren größere Betriebe davon. Den Freibetrag von 900 Euro jährlich erhalten zudem alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, egal, ob sie einen Betrieb aktiv bewirtschaften oder verpachten. Auch Ehe- und Lebenspartner erhalten die Steuerminderung, selbst wenn sie keine entsprechenden Einkünfte haben. Gewerbetreibende und Selbstständige erhalten keine solche Vergünstigung. Diese Ungleichbehandlung ist rechtlich bedenklich. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, den Freibetrag abzuschaffen und bei Bedarf in eine direkte Förderung umzuwandeln.

Besoldungsrecht

Zulagendschungel kaum zu durchdringen (Nr. 5)

Die Zulagen in der Besoldung des Bundes sind unübersichtlich und in sich nicht schlüssig. Mit 19 verschiedenen Stellenzulagen und 27 verschiedenen Erschwerniszulagen mit Hunderten Varianten ist das Zulagenwesen kaum zu durchblicken. Z. B. die Zulage bei Tauchtätigkeiten: Hier gibt es bei der Bundeswehr 84 und bei der Bundespolizei 71 verschiedene Varianten – abhängig von Tauchtiefe, Strömungslage, Temperaturen und Gewässer. Die Komplexität im Zulagenwesen führt zu hohem Verwaltungsaufwand und Fehlzahlungen – häufig Zulasten der Beschäftigten. Das BMI sollte unverzüglich eine umfassende Bestandsaufnahme mit dem Ziel beginnen, das Zulagenwesen grundlegend zu vereinfachen.

Bundesagentur für Arbeit

Zu viel Leitungspersonal bei der Bundesagentur für Arbeit (Nr. 12)

2012 gliederte die Bundesagentur für Arbeit Aufgaben und Personal aus ihren Agenturen für Arbeit aus. Ihre Organisationsstrukturen passte sie aber nicht an. In fast jeder dritten Agentur ist der Geschäftsführung nur noch eine Bereichsleitung unterstellt. Erst diese Bereichsleitung führt mehrere direkt unterstellte Bereiche. Solche „einzügigen“ Unterstellungsverhältnisse sind zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Organisationsstrukturen so anpassen, dass sie für das Aufgabenprofil adäquat sind und dabei möglichst wenige Hierarchieebenen mit angemessenen Leitungsspannen vorsehen.

Europa

Schengen-Sicherheitsinstrumente konsequent anwenden (Nr. 6)

Die 26 Schengen-Staaten prüfen Visumanträge und Personen bei der Einreise nur unzureichend und schwächen damit das Schengen-System. Das kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und das Vertrauen der Bevölkerung in das Schengen-System beeinträchtigen.

Im Schengen-Raum können sich Personen aus Drittstaaten frei und ohne Grenzkontrollen bewegen. Als Ausgleich für den Wegfall der Grenzkontrollen gelten einheitliche Standards, wie ein Mindestumfang der Kontrollen an den Außengrenzen und Vorgaben für die Erteilung von Visa. Diese Sicherheitsinstrumente wurden in den vergangenen Jahren jedoch vielfach nicht eingehalten: So wurden Visumanträge unterschiedlich intensiv geprüft und erforderliche Nachweise nicht angefordert. Bei der Personenkontrolle an Grenzübergängen findet auch kein vollständiger Informationsabgleich mithilfe der EU-Datenbanken statt.
 Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die deutschen Grenzschutzbehörden die Standards konsequent einhalten. Auf europäischer Ebene muss sie sich für die richtige und konsequente Anwendung der Schengener Sicherheitsinstrumente einsetzen.

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