Wohngeld steigt ab 1. Januar 2020.

Rund 660.000 Haushalte haben künftig Anspruch. 

Zum 1. Januar 2020 werden mehr Menschen mehr Wohngeld erhalten. Zudem wird ab dem Jahr 2022 das Wohngeld dynamisiert und fortan regelmäßig an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Das zugrundeliegende Wohngeldstärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Deshalb unterstützen wir besonders einkommensschwache Haushalte mit dem Wohngeld. Ab 2020 erhöhen wir die Leistung deutlich. Wir führen ab 2022 außerdem historisch erstmalig eine Dynamisierung ein. Menschen, die zum Beispiel wegen zu hohem Einkommen aus der Wohngeldförderung rausfallen würden, müssen dann nicht mehr darauf warten, bis Anpassungen in einem neuen Wohngeldgesetz verabschiedet werden. Das schafft Sicherheit bei den Empfängern.“

Das Gesetz beinhaltet eine generelle Anhebung der Leistungen zum 1. Januar 2020, die die Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 mit umfasst. Da durch steigende Mieten und Einkommen Haushalte den Anspruch auf das Wohngeld verlieren können, sinkt die Anzahl der Anspruchsberechtigten ohne Reform kontinuierlich. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte. Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld im Durchschnitt von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen. Mehr Haushalte werden also mehr Wohngeld erhalten. 

Zugleich wird der Anreiz verstärkt, das eigene Erwerbseinkommen zu erhöhen. Denn künftig wird zusätzliches Einkommen in geringerem Maße mit dem Wohngeld verrechnet. Die Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer werden regional gestaffelt angehoben. Für besonders angespannte Wohnungsmärkte wird eine neue Mietenstufe VII eingeführt. Dadurch können Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielt bei den Wohnkosten entlastet werden.

Insgesamt werden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf knapp 1,2 Mrd. € belaufen. Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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