Betätigungsverbot für Terrororganisation „Hizb Allah“ in Deutschland.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die Betätigung der schiitischen Terrororganisation Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“, auch „Hisbollah“) in Deutschland verboten. Polizeibehörden durchsuchten heute Morgen, 6 Uhr, Objekte u.a. in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund.

Das Verbot gegen die Hizb Allah stützt sich auf § 3 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des VereinsG, da die Tätigkeit der Hizb Allah Strafgesetzen zuwiderläuft und die Organisation sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Da es sich bei der Hizb Allah um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen.

Nach der Verbotsverfügung ist es auch verboten, Kennzeichen der Hizb Allah öffentlich, in einer Versammlung oder beispielsweise in Schriften sowie Ton- und Bildträgern zu verwenden. Zudem wird das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen der Hizb Allah beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Nach Überzeugung des Bundesinnenministeriums als Verbotsbehörde ruft die Hizb Allah offen zur gewaltsamer Vernichtung des Staates Israel auf und stellt dessen Existenzrecht infrage. Damit richtet sich die Organisation in elementarer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung – unabhängig davon, ob sie als politische, soziale oder militärische Struktur in Erscheinung tritt.

Die deutschen Sicherheitsbehörden bekämpfen Terrororganisationen wie die Hizb Allah mit allen Mitteln des Rechtsstaats und gehen entschieden gegen ihre Aktivitäten in Deutschland vor. Dazu gehört neben dem heute in Kraft getretenen Betätigungsverbot auch die Ermittlung hier ansässiger Teilorganisationen.

Um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des Verbots Hinweise zu möglichen Teilorganisationen in Deutschland vernichtet werden, durchsuchten Polizeibehörden der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen und Berlin heute Morgen, 6 Uhr, insgesamt vier Vereinsobjekte sowie die Privatwohnungen der jeweiligen Vereinsführung. Die von den Ermittlungsmaßnahmen betroffenen Vereine stehen aufgrund ihrer finanziellen und propagandistischen Unterstützung der Hizb Allah im Verdacht, Teil der Terrororganisation zu sein.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Durchsuchungsmaßnahmen auch im Moscheeverein „El-Irschad e.V.“ in Berlin.

Andreas Geisel, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßte das Betätigungsverbot gegen die „Hizb Allah“:  „Seit ihrer Gründung sät die „Hizb Allah“ Hass gegen Israel. Mit Terror und Propaganda bekämpft die Organisation das Existenzrecht Israels. Sie tut dies nicht nur im Nahen Osten. Ihre Anhängerinnen und Anhänger haben in der Vergangenheit immer wieder auch in Deutschland und Berlin zum Kampf gegen Israel aufgerufen. Solche Aktivitäten tolerieren wir nicht. Antisemitismus und Israelhass haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Jeder muss mit einer deutlichen Reaktion des Staates rechnen, wenn er sich gegen zentrale Werte unserer Verfassung stellt, durch seine Handlungen Gewalt ermöglicht und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker agiert.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle ganz klar zwischen den gläubigen Musliminnen und Muslimen und den Anhängern und Unterstützern der Terrororganisation „Hizb Allah“ zu unterscheiden. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen letztere. Ich habe ein solches Verbot schon lange gefordert und bin froh, dass den Aktivitäten der „Hizb Allah“ in Deutschland nun ein Ende gesetzt wurde. Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitarbeitenden meiner Behörde, die an den Maßnahmen mitgewirkt haben. Auch den Einsatzkräften der Polizei Berlin danke ich sehr.“

Die „Hizb Allah“ – auf Deutsch: „Partei Gottes“ – wurde 1982 im Libanon gegründet. Von Beginn an stand die Gruppierung unter dem Einfluss des Iran. Im Zentrum der Ideologie und der Aktivitäten der „Hizb Allah“ seht der Kampf gegen den Staat Israel. Dieser Kampf wird von der „Hizb Allah“ mit militärischen und terroristischen Mitteln geführt. Bereits seit 2013 werden der militärische Führungsteil der „Hizb Allah“ und dessen militärischer Arm auf der „EU-Terroristenliste“ geführt.

Die „Hizb Allah“ unterhält ein globales Netzwerk zur Generierung von personellen, materiellen und finanziellen Unterstützungsleistungen aus dem Ausland. In Deutschland werden bis zu 1.050 Personen dem extremistischen Personenpotential der „Hizb Allah“ zugerechnet. Diese sind jedoch nicht in einer einheitlichen Struktur organisiert, sondern treffen sich in einzelnen örtlichen Moscheevereinen. Das BMI hat gegen vier Vereine in Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Vereine stehen im dringenden Verdacht derart mit der „Hizb Allah“ verflochten zu sein, dass sie als Teilorganisation der „Hizb Allah“ erscheinen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Vereinsgesetz) mit der Folge, dass sich bei einer Bestätigung des Verdachts das Verbot gegen die „Hizb Allah“ auch auf sie erstrecken würde. Dieses Ermittlungsverfahren richtet sich auch gegen den Berliner Verein „El-Irschad e.V.“. Der „El-Irschad e.V.“ ist der größte schiitische Moscheeverein der Stadt. Er ist personell, strukturell und ideologisch in die deutschen Unterstützungsstrukturen der „Hizb Allah“ eingebunden. Darüber hinaus bestehen zur „Hizb Allah“ im Libanon regelmäßige Kontakte. Neben der Moschee betreibt der Verein eine eigene Schule und diverse nach Geschlecht und Alter getrennte Jugend- und Pfadfindergruppen.

Seehofer muss sich für europaweites Verbot der Hisbollah einsetzen.

Zum Betätigungsverbot für die Hisbollah erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Stephan Thomae:

Stephan Thomae, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

„Das Verbot der Hisbollah in Deutschland ist vollkommen richtig und war längst überfällig. Denn eine Trennung zwischen einem militärischen und einem politischen Flügel der Hisbollah ist unmöglich. Radikaler Islamismus darf keinen Platz in unserer freiheitlichen und säkularen Gesellschaft haben. Eine terroristische Vereinigung wie die Hisbollah, die die Vernichtung des Staates Israel zum Ziel hat, konnte sich viel zu lange in Deutschland betätigen. Die Sicherheit und das Existenzrecht Israels sind Teil der deutschen Staatsräson. Wir tragen hier eine besondere Verantwortung. Bundesinnenminister Seehofer muss sich jetzt auf EU-Ebene nachdrücklich für ein europaweites Verbot der Hisbollah einsetzen, denn die entschlossene Bekämpfung des islamistischen Terrorismus darf jetzt nicht enden.“

Wir dulden nicht, dass die Hisbollah von Deutschland aus ihren Terror und Hass verbreitet.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Thorsten Frei, zu dem Betätigungsverbot:

„Das Verbot jeglicher Betätigung der schiitischen Hisbollah-Miliz in Deutschland kommt zum richtigen Zeitpunkt und ist ein klares Signal auch in den Zeiten der Krise: Wir dulden nicht, dass die Hisbollah von Deutschland aus ihren Terror und Hass verbreitet. Die historische Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels ist Teil der Staatsräson unseres Landes. Die schiitisch-islamistische Hisbollah bestreitet das Existenzrecht Israels und praktiziert einen mit terroristischen Mitteln geführten Kampf gegen dieses Land. Deshalb haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Betätigung der Hisbollah in Deutschland verboten wird. Zuletzt haben wir im vergangenen Dezember in einem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag der Bundesregierung empfohlen, gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot zu erlassen. Es ist gut, dass die Bundesregierung dem jetzt nachgekommen ist, um jegliche Aktivität der Hisbollah in Deutschland zu unterbinden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es uns künftig auch gelänge, die unerträgliche jährliche anti-israelische Al-Quds-Demonstration zu verhindern, auf der in unserer Hauptstadt beim so genannten ‘Al-Quds-Tag‘ jedes Jahr gegen Israel und gegen Juden gehetzt wird.“

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