Ruhestandsbezüge insgesamt aberkannt.

Zur Entscheidung in dem Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Eisenberg (6 D 141/19 Me).

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Meiningen hat in mündlichen Verhandlungen vom 12.03. und 23.04.2020 über die Disziplinarklage der Stadt Eisenberg, vertreten durch den Landrat des Saale-Holzlandkreises, gegen ihren ehemaligen Bürgermeister, Ingo Lippert (SPD), verhandelt, nachdem das Verfahren nach rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn wieder aufgenommen worden war. Dem ehemaligen Bürgermeister wurden im Straf- und Disziplinarverfahren zahlreiche Veruntreuungen von öffentlichen Geldern zu Lasten der Stadt Eisenberg vorgeworfen. Da er nicht wieder in das Amt des Bürgermeisters gewählt worden war, hatte er mit Ablauf seiner Amtszeit den Status als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit verloren, so dass in dem Disziplinarverfahren nicht mehr die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden konnte, sondern stattdessen gegen den Ruhestandsbeamten nur die Aberkennung der Ruhestandsbezüge als Höchstmaßnahme in Betracht kam. Die Disziplinarkammer hat in ihrem Urteil vom 23.04.2020 Lippert die Ruhestandsbezüge insgesamt aberkannt, weil sich die in der Verhandlung erwiesenen Dienstpflichtverletzungen, die noch Gegenstand der Disziplinarvorwürfe waren, als so schwerwiegend darstellten, dass gegen ihn, sofern er noch Bürgermeister gewesen wäre, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hätte ausgesprochen werden müssen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. 

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