Härteres Vorgehen gegen Kindesmissbrauch: Generalsekretär Paul Ziemiak fordert Justizministerin Lambrecht (SPD) zum Handeln auf.

In der Debatte um das Strafmaß bei Kindesmissbrauch hat CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak die Forderung der Union nach höheren Strafen erneuert und die zuständige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Handeln aufgefordert. Im Deutschlandfunk betonte er: „Es gibt keine leichten Fälle, wenn Kinder missbraucht werden.“ Die Justizministerin müsse jetzt den Weg frei machen, sexuellen Missbrauch an Kindern zum Verbrechen zu erklären. 

Gegenüber der BILD Zeitung hatte Ziemiak zuvor schon klargestellt: „Wir werden als CDU alles dafür tun, dass Kinderschänder endlich die Strafe bekommen, die sie verdienen, und dass Kinder in unserem Land geschützt werden.“

Härtere Strafen für Täter 

Ziemiak stellt fest: Jeder Missbrauch von Kindern muss als Verbrechen eingestuft und mit Gefängnis bestraft werden – dazu zählen auch Besitz und Handel von kinderpornografischem Material: “Der Besitz und das Handeltreiben von kinderpornografischen Inhalten ist stets ein Verbrechen, auch wenn nur eine Datei verkauft oder heruntergeladen wird”, bekräftigt Ziemiak im Interview. 
 
Das Beispiel der SPD-Justizministerin, etwa ein Zungenkuss zwischen einem 14-Jährigen und einer 13-Jährigen, nennt Ziemiak völlig unbrauchbar: „Es gibt im deutschen Recht die Möglichkeit, solche krassen Fälle auszuschließen. Ich halte es für völlig unrealistisch, dass Richter einen solchen Fall nicht erkennen würden.” 

Vorratsdatenspeicherung muss kommen 

Ziemiak fordert: „Die Koalition muss zu einer Lösung kommen. Das muss gar kein großes Thema in der Koalition werden, die Argumente liegen auf der Hand. Die Justizministerin sollte die Zeit bis zum nächsten Koalitionsausschuss nutzen, ein Gesetz vorzulegen.“ 

Der CDU-Generalsekretär fordert in diesem Zusammenhang auch: „Wir müssen das Thema Vorratsdatenspeicherung angehen – es geht hier nicht um den Datenschutz der Täter, sondern um den Schutz der Opfer. Die Ermittlungsbehörden brauchen die Möglichkeit, im Netz gegen die Täter vorzugehen.“ 

Lesen Sie dazu auch das Interview von NRW-Innenminister Reul: “Sexueller Missbrauch ist wie Mord”

Das sind die Forderungen der CDU für eine umfassende und konsequente Rechtsreform:

Strafmaß: Missbrauch als Verbrechen einstufen, nicht als Vergehen  

  • Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssen drastische Strafen möglich sein. Wir müssen Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen einstufen – nicht nur als Vergehen, damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht. Nur so können abschreckende Signale gesetzt werden.   

Erhöhung des Strafrahmens: Haftstrafen bis zu fünf Jahren  

  • Beim Besitz von Kinderpornografie muss eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen. Es kann nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material.  

Schutz vor Wiederholungstätern: Untersuchungshaft erleichtern  

  • Um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen, soll etwa bei Verdacht auf Missbrauch durch Kinderpornografie leichter eine Untersuchungshaft angeordnet werden können. Denn bislang reicht die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen.  

Mehr Möglichkeiten für Ermittler: Vorratsdatenspeicherung muss kommen  

  • Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet lässt sich nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären. Deshalb brauchen die Ermittler die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wir müssen an die Täter rankommen, sie verurteilen und zur Rechenschaft ziehen können.  

Ausbau der Präventionsarbeit: Missbrauch im Vorfeld verhindern  

  • Um Kinder und Jugendliche noch besser vor Missbrauch schützen zu können, brauchen wir eine auf Dauer angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Ab dem Jahr 2022 sollte im Bundeshaushalt jährlich ein Betrag von mindestens fünf Millionen Euro bereitgestellt werden.

https://www.cdu.de/artikel/null-toleranz-politik-gegen-kindesmissbrauch

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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