Die Staatsanwaltschaft München I hat gestern früh bei der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes München einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der „Wirecard“ beantragt und erhalten. Der Beschuldigte Dr. Braun hat sich daraufhin noch gestern Abend bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt. Er wird heute im Laufe des Tages der Ermittlungsrichterin vorgeführt werden, die über die Haftfortdauer entscheidet.
Nach ihren bisherigen Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft München I dem Beschuldigten zur Last, ggf. im Zusammenwirken mit weiteren Tätern die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch vorgetäuschte Einnahmen aus Geschäften mit sog. Third-Party-Acquirern (TPA) aufgebläht zu haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen. Besonders im Fokus der hinsichtlich dieses Tatvorwurfs erst seit wenigen Tagen laufenden Ermittlungen stehen angebliche Bankguthaben auf Treuhandkonten bei zwei philippinischen Banken in Höhe von mehr als 1,9 Milliarden €. Der Vorstand des Zahlungsdiensteabwicklers Wirecard hat in der Nacht von Sonntag auf Montag gegen 3.00 Uhr früh in einer adhoc-Mitteilung erklärt, dass diese Bankguthaben „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“.
Nach derzeitiger rechtlicher Prüfung begründet das Verhalten des Beschuldigten den Verdacht der unrichtigen Darstellung jeweils in Tateinheit mit Marktmanipulation gem. § 331 Handelsgesetzbuchs, § 119 Wertpapierhandelsgesetz in mehreren Fällen.
Wie die Staatsanwaltschaft München I soeben mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard durch die Ermittlungsrichterin gegen Auflagen, wie insbesondere die Zahlung einer Kaution vom 5 Mio. Euro und einer wöchentlichen Meldung bei der Polizei außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass zur Sicherung des Hauptverfahrens derzeit ein Vollzug des Haftbefehls als nicht erforderlich angesehen wurde, zumal sich der Beschuldigte selbst gestellt hat. Der Haftbefehl ist damit nicht etwa aufgehoben, sondern wird derzeit nur nicht vollzogen.
Der Beschuldigte wird entlassen werden, sobald die Sicherheitsleistung in voller Höhe hinterlegt wurde.
Fotoquelle: By Leo Molatore – 0I3A2249, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=88455526
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