Brandenburger Justiz geht gegen Aktivisten von „Ende Gelände“ vor.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann lobt das „konsequente Vorgehen“ der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen Aktivisten der Gruppierung „Ende Gelände“ nach einer am 26. Juni 2020 begonnenen illegalen Besetzung eines Baggers im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde.

„Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat im Sinne des Rechtsstaats, der weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind sein darf, ein richtiges Zeichen gesetzt“, sagte Hoffmann.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte gegen 13 Personen der Aktivisten-Gruppe „Ende Gelände“, die nach der Festnahme durch die Polizei und Ermittlungen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ihre Identität zunächst nicht angeben wollten, Haftbefehle wegen Fluchtgefahr beantragt. Erst vor dem Haftrichter und um die drohende Untersuchungshaft abzuwenden, hätten die 13 Personen ihre Personalien schließlich bekannt gegeben.

Freitagnacht waren 15 Aktivisten von „Ende Gelände“ in den Lausitzer Braunkohle-Tagebau eingedrungen und hätten einen Bagger besetzt. Nach dem Ende der Aktion am Freitagnachmittag und der anschließenden Festnahme durch die Polizei sollen sich 13 Personen der Identitätsfeststellung widersetzt haben. Sie hätten die Unterschriften auf den Vernehmungsprotokollen verweigert, zum Teil schwarze Farbstreifen im Gesicht angebracht, Grimassen gezogen oder die Augen bei Fotoaufnahmen geschlossen, um die „routinemäßigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen“ zu behindern.

Die Haftprüfungstermine begannen Samstagmittag, 27. Juni 2020, und währten bis in die Abendstunden. Vor den Haftrichtern nannten alle 13 Festgenommen schließlich ihre Personalien. Nachdem die Polizei die Richtigkeit der Angaben überprüft hatte, seien die Aktivisten am Abend wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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