Landgericht Frankfurt verurteilt Hamburger Geschäftsmann.

Die 22. große Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat gestern den fünfzigjährigen Hamburger Geschäftsmann und Stadtplan-Erben Alexander Falk wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Frankfurter Rechtsanwalts zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen gesondert Verfolgten Mittelsmann gegen Bezahlung damit beauftragte, einen Frankfurter Rechtsanwalt erheblich zu verletzen. Daraufhin lauerten unbekannte Täter am 8. Februar 2010 dem Opfer vor seinem Wohnhaus in Frankfurt am Main auf und schossen ihm in den linken Oberschenkel. Motiv für die Tat war nach den Urteilsfeststellungen ein beim Landgericht Hamburg anhängig gewesener Zivilrechtsstreit, in dessen Verlauf auf Betreiben des verletzten Rechtsanwalts ein zivilrechtlicher Arrestbefehl gegen den Angeklagten in Höhe von 30 Millionen Euro erlassen und durch Pfändungsmaßnahmen in sein Vermögen vollstreckt wurde.

Mit ihrem Strafmaß blieb die Strafkammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Zur Strafzumessung hob der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung hervor, dass der Angeklagte persönliche und geschäftliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gehabt habe und die durch ihn beauftragte Tat gegen einen Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege in rechtmäßiger Wahrnehmung seines Mandats einen Angriff auf den Rechtsstaat darstelle.

Gegen das nicht rechtskräftige Urteil haben die Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof, die binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden muss.

Fotoquelle: Von Holger.Ellgaard – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6452805

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