Kalbitz zieht wieder vor Gericht.

Am Freitag, 21. August 2020, verhandelt die 43. Zivilkammer des Landgerichts Berlin um 10:00 Uhr im Saal 0208 / 0209  im Dienstgebäude in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über einen neuen Eilantrag von Andreas Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die „Alternative“ für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft. 

Der Verfügungskläger möchte mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen neuen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass die Verfügungsbeklagte ihm bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Verfügungsbeklagten und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt belässt.

Die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 21. August 2020 anberaumt.

Das Landgericht Berlin hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich sei ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Ob die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin bereits am 21. August 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen. 

Landgericht Berlin: Aktenzeichen 43 O 223/20

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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