Demos gegen Corona-Politik dürfen stattfinden.

Die von mehreren Initiativen für heute, 29. August 2020, geplanten Versammlungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern können stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute Nacht zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt. Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine nähere Begründung hat das OVG nicht bekanntgegeben.

Beschlüsse vom 29. August 2020 – OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20 –

Berlins Innensenator Andreas Geisel zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

„Das OVG ist der Ansicht, dass die Erfahrungen aus den Demonstrationen Anfang August keinen Verbotsgrund für die aktuellen Versammlungen darstellen, obwohl damals massiv und bewusst gegen die Infektionsschutz-Auflagen verstoßen wurde. Das Gericht gibt den Versammlungsteilnehmern damit eine zweite Chance zu zeigen, dass sie sich an die Auflagen halten. Es liegt jetzt an den Demonstrierenden das auch unter Beweis zu stellen. An der Pandemie-Situation hat der Beschluss des OVG nichts geändert. Ich erwarte deshalb von den Menschen, die in Berlin demonstrieren, dass sie alles für den Infektionsschutz tun. Und dass sie es friedlich tun. Denn große Sorge bereitet mir nach wie vor die europaweite Mobilisierung unter Rechtsextremisten, die unabhängig von der Verbotsdiskussion im Vorfeld stattgefunden hat. Ich appelliere an alle, sich gewaltfrei in Berlin zu versammeln.“

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