Statement von Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): |
„Das Gesetz gegen Hass im Netz war schon fast beschlossene Sache. Nun
hegt ein Gutachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Teilen der
geplanten Neuregelung. Der Deutsche
Anwaltverein (DAV) sah und sieht den Gesetzentwurf ebenfalls kritisch.
Problematisch ist unter anderem: Private Kommunikationsanbieter wie Facebook und Twitter sollen fragwürdige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden
müssen. Sie wären verpflichtet, Inhalte einzuschätzen, in Strafnormen zu
kategorisieren und diese dem BKA entsprechend zu übermitteln, das sich dann
wiederrum Zugriff auf die Nutzerdaten verschaffen kann. Das ist nicht nur
verfassungsrechtlich bedenklich. Es geht auch rechtspolitisch in die falsche
Richtung. Denn das Gesetz zwingt Private in die Rolle von Strafverfolgern.
Die Folge wird absehbar ein sogenanntes Overblocking sein: Unternehmen
werden – schon um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen – im Zweifel eher zu
viel als zu wenig löschen und damit eher zu häufig als zu selten den Zugriff
auf Nutzerdaten ermöglichen. Zu Recht wird dies als Gefahr für die Meinungsvielfalt
und -freiheit und in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat als
deplatziert kritisiert. Der Gesetzgeber muss mindestens hier dringend
nachbessern. Bundestag und Bundesrat haben den Entwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ schon beschlossen. Der Bundespräsident hat das Gesetz allerdings noch nicht ausgefertigt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt nun zu dem Ergebnis, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verfassungswidrig sein könnten.“ |
Gesetz gegen Hass müsse nachgebessert werden.
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