Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche.

Der komplexe Straftatbestand der Geldwäsche soll durch eine  klare neue Strafvorschrift ersetzt werden.

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche weiter gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden. Er setzt zugleich die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um. 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: 

„Mit den neuen Regeln bekommt die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. Es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen. Erstmals kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein, das ist ein Paradigmenwechsel. Schmutzige Geldströme können wir so schneller und wirksamer trockenlegen. Das schützt Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften. Die Reform ist ein Kernelement der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir wollen den Kampf gegen Geldwäsche auch auf EU-Ebene verschärfen, indem wir die Regeln, die Aufsicht und den Informationsaustausch ausweiten und stärken.“

Olaf Scholz

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das ist wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden. 

Wir wollen den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern. Dann muss nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat ein Vermögenswert herrührt. 

Künftig soll gelten: Wenn Vermögenswerte durch Straftaten erlangt und verschleiert werden, ist das Geldwäsche – ganz gleich ob die Vortaten Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue sind.“

Christine Lambrecht

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

 Herzstück des Gesetzentwurfs ist der Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog. Künftig kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein. Das ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht, mit dem wir einen weiteren Punkt unserer Ende letzten Jahres verabschiedeten Strategie der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auf der ersten nationalen Risikoanalyse beruht, umsetzen. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog wird künftig die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich deutlich effektiver. Das gilt insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität, bei der Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, so etwa bei der Rückverfolgung von verdächtigen Finanztransfers (sog. „follow the money“-Ansatz).

 Der Geldwäschestraftatbestand wird damit deutlich häufiger als bisher greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis war in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig.

 Strafrahmen: Der Strafrahmen soll wie bisher die Verhängung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ermöglichen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, ist der Strafrahmen wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen durch eine Straftat erlangten Vermögensgegenstand handelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

 Ermittlungsbefugnisse: Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen – wie bisher – bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre unverhältnismäßig.

 Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern: Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern für in die Zuständigkeit der Landgerichte fallende Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche finden Sie hier:

Geldwäsche muss scharfes Schwert bei Bekämpfung organisierter Kriminalität bleiben.

Nachbesserungen am Gesetzentwurf erforderlich.

Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche erklärte Dr. Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Kriminelle müssen wir dort treffen, wo es ihnen weh tut: beim Geld. Als Union haben wir daher auf die Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften zur Geldwäsche gedrungen. Uns ist wichtig, dass wir am Ende nicht nur einen zahnlosen Papiertiger ins Gesetzblatt schreiben. Die Geldwäschevorschriften müssen ein scharfes Schwert bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus werden.

Deswegen haben wir durchgesetzt, dass die Strafbarkeit der leichtfertigen Geldwäsche nicht wie vom SPD-Justizministerium ursprünglich vorgesehen gestrichen wird. Nach dieser Regelung wird die überwiegende Anzahl der Geldwäschedelikte abgeurteilt. Wenn diese ersatzlos entfallen wäre, hätte dies eine massive Strafbarkeitslücke gerissen. Denn vorsätzliche Geldwäschetaten lassen sich in der Praxis sehr schwer nachweisen. Insbesondere der organisierten Clankriminalität hätte dies in die Hände gespielt. Das haben wir verhindert.

Dringend nachgebessert werden muss der Gesetzentwurf bei der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft. Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll das künftig u.a. nur dann möglich sein, wenn ein Anfangsverdacht für eine banden- oder gewerbsmäßig begangene Vortat der Geldwäsche vorliegt. Das darf auf keinen Fall so bleiben, dann wird das Instrument seiner Wirksamkeit beraubt. Denn es ist gerade der Kern der selbständigen Einziehung, dass die Vortat nicht bekannt ist. Deswegen weiß man auch nicht, ob sie banden- oder gewerbsmäßig begangen wurde. Diesen Nachweis zu verlangen, wäre absurd und absolut kontraproduktiv.“

Geldwäsche härter bekämpfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will Geldwäsche effektiver bekämpfen und begrüßt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche.

„Geldwäsche ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in Deutschland, weil Kriminelle dadurch ihre mittels Straftaten erlangten Gelder nutzen können. Diese Gelder sind auch Kapital für neue Straftaten. Dagegen müssen wir vorgehen.

Aus dem Jahresbericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes für 2019 geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Die Zahl der Meldungen erhöhte sich binnen Jahresfrist um fast 50 Prozent auf 114.914 Verdachtsfälle. Gegen die deutliche Zunahme der Geldwäsche braucht es ein härteres und effektiveres Vorgehen.

Nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht ist Geldwäsche künftig strafbar, unabhängig davon aus welcher Straftat die Gelder stammen. Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten Vortaten strafbar, hierdurch entstanden Strafbarkeitslücken, die wir jetzt schließen. Die Strafverfolgung wird dadurch deutlich effektiver.

Um die oft komplizierten Strafverfahren effektiver durchzuführen, sollen künftig die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Um der stetig ansteigenden Zahl der Geldwäschefälle schnell und umfassend zu begegnen, wollen wir diesen guten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten und zeitnah verabschieden.“

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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