Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ländern des Südlichen Afrika tritt in Kraft.

Fünf Länder des Südlichen Afrika – Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland – und die EU schlagen heute mit dem Inkrafttreten ihrer Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) ein neues Kapitel ihrer bilateralen Beziehungen auf. Das Abkommen regelt die Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen und zielt auf den sofortigen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt ab. Mosambik wird dem Abkommen beitreten, sobald der Ratifizierungsprozess dort abgeschlossen ist.

„Das Abkommen wird das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die regionale Integration im südlichen Afrika fördern und ist dafür konzipiert, den Menschen in den kommenden Jahren aus der Armut zu helfen“, sagte Handelskommissarin Malmström. „Afrika ist der aufstrebende Kontinent und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind auf die Maximierung dieser Dynamik ausgerichtet.“

„Als ich im Juni anlässlich der Unterzeichnungszeremonie in Botsuana war, konnte ich mit eigenen Augen sehen, wie wichtig es ist, eine stabile Handelspartnerschaft zwischen Europa und Afrika aufzubauen. Heute machen wir einen wichtigen Schritt, damit das Wirklichkeit werden kann“, so Malmström.

Der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu: „Arbeitsplätze und nachhaltiges Wirtschaftswachstum – dazu kann das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beitragen. Die Entwicklung des Privatsektors und des Handels sind wichtige Motoren, um den Menschen aus der Armut zu helfen und die neue globale Agenda mit Zielen für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Das Abkommen kann zur regionalen wirtschaftlichen Integration, zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Region beitragen.“

In dem Abkommen werde der unterschiedliche Entwicklungsstand der Partner berücksichtigt. Damit erhalten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Swasiland einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Auch für Südafrika werden die Marktzugangsmöglichkeiten – über das bestehende bilaterale Abkommen mit der EU hinaus – erweitert.

Die Märkte im südlichen Afrika werden nach und nach teilweise für EU-Exporte geöffnet und erhalten so für ihre Industrien die Zwischenprodukte, die sie zur Ankurbelung des Wachstums benötigen. Außerdem ist im Abkommen eine Reihe von Schutzmaßnahmen in diesen Ländern vorgesehen, etwa für im Entstehen begriffene, anfällige Industriezweige oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit.

Es bringt überdies für Hersteller aus Ländern des südlichen Afrikas mehr Flexibilität. Wenn sie Waren mit Bestandteilen aus verschiedenen Ländern erzeugen, laufen sie nicht mehr Gefahr, ihren freien Zugang zum EU-Markt zu verlieren.

Foto: Cecilia Malmström

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