Generalbundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungsverfahren wegen Planung eines Sprengstoffanschlags.

Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Übernahme des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gestern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden in einem Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Am frühen Morgen wurde der 22-jährige syrische Staatsangehörige Jaber A. aufgrund eines bestehenden Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Dresden vom 8. Oktober 2016 durch Spezialkräfte der Polizei in Leipzig festgenommen.

Nach den bisherigen Ermittlungen sei der Beschuldigte Jaber A. dringend verdächtig, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Vor diesem Hintergrund wäre eine Übernahme des Verfahrens wegen der besonderen Bedeutung des Falles durch die Bundesjustiz geboten. Ausgangspunkt der Ermittlungen seien Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes.

Nach den bisherigen Erkenntnissen recherchierte der Beschuldigte Jaber A. zumindest Anfang Oktober 2016 im Internet nach Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffvorrichtungen und Ausrüstungsgegenständen für den Jihad. In seiner Wohnung in Chemnitz wurden am 8. Oktober 2016 rund 1,5 Kilogramm extrem gefährlicher Sprengstoff sowie weitere Materialien, die unter anderem zur Herstellung einer Sprengstoffweste geeignet sind, sichergestellt. Erkenntnisse dafür, dass der überaus professionell agierende Beschuldigte Jaber A. bereits ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hat, liegen derzeit nicht vor.

Der Beschuldigte Jaber A. wird heute in Dresden dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Er wird ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden.

Bereits gestern war der 33-jährige syrische Staatsangehörige Khalil A. dem Haftrichter des Amtsgerichts Dresden vorgeführt worden, der Haftbefehl gegen den Beschuldigten Khalil A. wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassen und in Vollzug gesetzt hat. Dem Beschuldigten Khalil A. wird vorgeworfen, dem Beschuldigten Jaber A. seine Wohnung zur Nutzung überlassen und für ihn in Kenntnis seiner Anschlagspläne die notwendigen Stoffe im Internet bestellt zu haben.

GBA/tp

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