Tötungsdelikt in Dresden – Haftbefehl wegen mutmaßlich islamistisch motivierter Tat gegen Beschuldigten erlassen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden heute Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Syrer erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am Abend des 4. Oktober 2020 einen 53-jährigen Touristen aus Köln und einen 55-jährigen Touristen aus Krefeld unvermittelt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Passanten hatten die zwei Männer schwer verletzt im Bereich der Schloßstraße in Dresden gefunden. Der 55-Jährige starb wenig später in einem Dresdner Krankenhaus. Der 53-Jährige konnte das Krankenhaus zwischenzeitlich verlassen und ist in seine Heimat zurückgekehrt.

Der Beschuldigte geriet durch die erfolgte Spurenauswertung in das Visier der Ermittler und konnte nach einer unverzüglich eingeleiteten Fahndung am Abend des 20. Oktober 2020 durch die Polizei auf der Wilsdruffer Straße in Dresden festgenommen werden. Er hat heute in seiner Anhörung vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden keine Angaben zur Sache gemacht.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft. Er wurde zuletzt mit Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 9. Dezember 2019 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. In diese Entscheidung war eine Verurteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2018 einbezogen worden. Dort war der Beschuldigte u.a. wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffen einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Der Beschuldigte war erst am 29. September 2020 nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht. Er ist aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.  

Die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wird nunmehr von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen, da eine islamistisch motivierte Tat im Raum steht.

Die Ermittlungen dauern an.

„Es darf keine blinden Flecken bei der Gefährder-Überwachung geben“.

Zur Debatte über den tödlichen Messerangriff in Dresden erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Stephan Thomae:

„Der tödliche Messerangriff in Dresden macht fassungslos. Das gilt nicht nur für die schreckliche Tat, sondern auch für den Umstand, dass der mutmaßliche Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war. Es darf aber keine blinden Flecken bei der Überwachung von Gefährdern geben. Es muss nun genau geklärt werden, inwiefern der mutmaßliche Täter nach der Haftentlassung noch als islamistischer Gefährder galt und wie er überwacht wurde. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts müssen für schnelle und umfassende Aufklärung sorgen. Schon jetzt ist klar, dass dringend ein stärkerer Fokus auf die Deradikalisierung von Straftätern gelegt werden muss. Weil Terrorismus und Extremismus nicht an Ländergrenzen haltmachen, brauchen wir zudem ein umfassendes Konzept zur Überwachung von Gefährdern in Deutschland und Europa. Bundesinnenminister Seehofer sollte es schnellstmöglich vorlegen und im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft mit seinen europäischen Kollegen abstimmen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*