Demonstration „Querdenken“ in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz stattfinden.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute Nacht mit einem Tenorbeschluss auf die Beschwerde des Antragstellers den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. November 2020 – 1 L 782/20 – geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer I.1 des Bescheids der Stadt Leipzig vom 5. November 2020 wurde vom Oberverwaltungsgericht mit Einschränkungen wiederhergestellt. Damit ist die Verlegung des Versammlungsorts auf Parkplätze im Bereich Neue Messe hinfällig. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht damit folgende Einschränkungen verbunden:

Die Teilnehmerzahl der Demonstration darf maximal 16.000 betragen und die Beschallungsanlagen sind in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr so einzustellen, dass an der Propsteikirche ein maximaler Beurteilungspegel von 55 dB(A) eingehalten wird, um die dortigen Gottesdienste nicht unzumutbar zu stören.

Im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen, so dass u. a. die coronabedingten Auflagen bestehen bleiben, insbesondere die Pflicht, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, sowie die Pflicht, eine individuelle Befreiung von der Maskenpflicht durch ärztliche Originaldokumente nachzuweisen.

Da es sich um einen Tenorbeschluss handelt, liegen die Gründe der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht vor. Weitere Angaben dazu sind deshalb derzeit nicht möglich sind. Eine Begründung wird erst in den nächsten Tagen folgen.

Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

SächsOVG, Beschluss vom 7. November 2020 – 6 B 368/20 –

Zur heutigen „Querdenker“-Demo in Leipzig erklärte der Pressesprecher des Amtsgerichts Leipzig bereits gestern in einer Pressemitteilung, was die „Querdenker“ zu erwarten haben, wenn sie „bewusst Leben und Gesundheit ihrer Mitmenschen gefährden“:

„Ich vertraue darauf, dass die Stadt Leipzig als Versammlungsbehörde und die Polizei diese Ansammlung im Griff haben und bei Bedarf konsequent durchgreifen. Das Amtsgericht steht mit zusätzlichen Ermittlungsrichtern bereit, die bei Straftaten von Gewicht Untersuchungshaft anordnen werden. Zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten erheblicher Bedeutung kann Polizeigewahrsam angeordnet werden. Die späteren Sanktionen liegen in den Händen der Richterinnen und Richter. Demonstranten, die bewusst Leben und Gesundheit ihrer Mitmenschen gefährden und dabei die Tradition der Friedlichen Revolution in den Schmutz ziehen, sollten allerdings wissen, dass das in Leipzig nicht mit einem Achselzucken hingenommen wird.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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