Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur: Anlaufstelle nimmt Arbeit auf.

Der Aufarbeitungsbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin (BAB) nimmt Anliegen mit Bezug auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes Berlin entgegen. Interessenten bekommen vom BAB eine individuelle Beratung sowie Hilfe bei der Antragsstellung.

Der Fonds richtet sich an alle Berlinerinnen und Berliner, die in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.

Betroffene können eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten, die ihnen hilft, eine gravierende Problemlage nachhaltig zu bewältigen. Dazu gehören beispielsweise Unterstützungen bei:

  • Aus- und Fortbildungen,
  • medizinischen Hilfen,
  • der Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten,
  • technischen Alltagshilfen,
  • der Verbesserung der Mobilität.

Hilfemaßnahmen durch den Härtefallfonds können nur gewährt werden, wenn eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt und wenn keine anderen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden. Wie die Unterstützungsleistungen gewährt werden, ist in einer Richtlinie festgelegt.

Tom Sello. Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Über die Vergabe der Fondsleistungen entscheidet der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello unter Mitwirkung eines Beirats. Den Beirat bilden die DDR-Oppositionelle Evelyn Zupke und der politische DDR-Häftling Mario Röllig.

Fotoquelle: By Bundesarchiv, Bild 183-1990-0116-013 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5335589

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