Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen startet Mietendeckelrechner und erweitertes Infopaket.

Am 23. November 2020 tritt die zweite Stufe des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in Kraft. Bestandsmieten, die nach Berücksichtigung der Zu- oder Abschläge, die aus der Wohnlage und der Ausstattung resultieren, mehr als 20 Prozent über den zulässigen Mietobergrenzen liegen, müssen abgesenkt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt ab heute ein erweitertes Informationsangebot sowie einen Mietendeckelrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe man einfach und schnell ermitteln kann, ob die eigene Miethöhe den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Herzstück des Informationspakets ist die bekannte Website www.mietendeckel.berlin.de. Sie richtet sich sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter. Im Zentrum der Website steht ein Selbst-Test-Schema, mit dessen Hilfe jede und jeder herausfinden kann, was das Gesetz im konkreten Fall bedeutet. Die zentralen Bestandteile der Website stehen in zehn Sprachen bereit.

Der neue Mietendeckelrechner ist unter www.mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner abrufbar. Er ist nutzerfreundlich konzipiert und ermittelt unter Berücksichtigung der Wohnanschrift/Wohnlage, der Wohnungsgröße sowie Ausstattung, Baujahr und etwaiger Modernisierungsmaßnahmen die zulässige Nettokaltmiete. Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterin oder ihren Vermieter selbst kontaktieren oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschalten. Ein Link zum Online-Antrag findet sich direkt auf der Website.

Der neue Mietendeckelrechner basiert technisch auf Grundlage des Digitalen Antrags. Dieser Basisdienst wird zentral durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt. Dadurch können Anträge komplett digital und papierlos gestellt und bearbeitet werden.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Rund 340.000 Berlinerinnen und Berliner bezahlen zu hohe Mieten. Mit dem neuen Rechner findet man innerhalb von wenigen Minuten heraus, ob man selbst betroffen ist. Wird der Vermietende nicht von alleine tätig, setzt die Verwaltung den Anspruch der Mieterinnen und Mieter durch. Bis zu einem für Mitte des kommenden Jahres zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts rate ich den Mieterinnen und Mietern, das eingesparte Geld zur Seite zu legen.“

Das erweitere Informationspaket beinhaltet zudem eine Broschüre zum Gesetz, die in Kürze in Wohnungsämtern, bei Mietervereinen und Vermieterverbänden ausliegt und online (www.mietendeckel.berlin.de/downloads/) zur Verfügung steht, stadtweite Plakatierungen und Verkehrsmittelwerbung. Anzeigen in Fachpublikationen für Vermieterinnen und Vermieter und Social-Media-Anzeigen runden das Informationsangebot ab.

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist auf fünf Jahre begrenzt und gilt für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen.

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