„Verbraucherinnen und Verbraucher schützen – SCHUFA klare Grenzen aufzeigen“.

Zu den aktuellen Plänen der SCHUFA, in Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Das von der SCHUFA geplante Durchleuchten von Kontoauszügen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geht gar nicht. Besonders schockierend ist die Aussage, dass offenbar sogar darauf gezählt wird, dass die Menschen einfach online einen Zustimmungsbutton klicken, ohne sich genauer anzuschauen, wofür und wie lange ihre Kontodaten dann gespeichert werden. Es ist schlicht haarsträubend, dass bewusst geplant wird, Daten offenbar länger zu speichern, als den Kundinnen und Kunden zunächst kommuniziert wird.

Die SCHUFA hat bereits heute Zugriff auf weitreichende Informationen über die Verbraucherinnen und Verbraucher, die selbst nach wie vor nicht nachvollziehen können, wie und auf welche Weise diese Daten für den persönlichen Score gewichtet werden. Zudem ist bereits bei den heute gespeicherten Daten durchaus fragwürdig, wie relevant sie für die Bonitätsauskunft tatsächlich sind – dies gilt beispielsweise für die dreijährige Speicherung über eine Restschuldverkürzung oder die Information, in welchem Wohngebiet jemand lebt.

Nach den bereits seit einigen Monaten kursierenden Plänen von Auskunfteien wie der SCHUFA, neue Datenpools in Zusammenarbeit mit Energieversorgern anzulegen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern den Wechsel zwischen Anbietern zu erschweren, zeigt der aktuelle Vorstoß erneut, dass den Plänen der SCHUFA im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes und der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung klare Grenzen gesetzt werden müssen.

Das Anlegen immer neuer und größerer Datenpools erhöht das Ungleichgewicht zwischen den Auskunfteien wie der SCHUFA und den mit ihnen kooperierenden Unternehmen auf der einen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der anderen Seite weiter.

Die Bundesregierung muss in Kooperation mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen und Bayern entschlossen einschreiten und gemeinsam verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grundlage unklarer Einwilligungen gezwungen werden, immer mehr Daten über sich preisgeben zu müssen. Einer Absenkung von mühsam erkämpften Standards muss verhindert und gegebenenfalls gesetzlich nachjustiert werden.“

„Schufa-Vorhaben ist Zwang mit Samthandschuhen“.

Zu den Medienberichten, wonach die Schufa zukünftig Verbraucher auch anhand ihrer Kontoauszüge bewerten will, erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Stephan Thomae:

„Dass die Schufa Kontoauszüge der Verbraucher durchleuchten möchte, ist alarmierend. Für niedrigere Preise und mehr Möglichkeiten im Rechtsverkehr sollen die Bürger mit ihren Daten bezahlen. Es ist höchst zweifelhaft, ob die Pläne der Schufa überhaupt mit dem Datenschutzrecht vereinbar sind. Denn wenn Bürger am Ende nur durch die Einwilligung in diese Datenverarbeitung durch die Schufa einen Handy- oder Mietvertrag abschließen können, haben sie faktisch keine freie Wahl mehr. Wenn die Einwilligung nicht verweigert werden kann, ohne einen Nachteil in Kauf nehmen zu müssen, ist diese nicht freiwillig. Das ist Zwang mit Samthandschuhen. Auch ist unklar, ob alle Bürger die langfristigen Auswirkungen ihrer Einwilligung und welche Schlüsse die Schufa daraus zieht, abschätzen können. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind nun gefordert, Pflöcke einzurammen und der Datensammelwut der Schufa einen Riegel vorzuschieben. Sonst befinden wir uns schleichend auf dem Weg zum gläsernen Verbraucher.“

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