Oberlandesgericht Frankfurt am Main gewährt „Lübcke-Untersuchungsausschuss“ Einsicht in die Akten des Strafverfahrens gegen Stephan E. und Markus H..

Der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute entschieden, dem Untersuchungsausschuss 20/1 des Hessischen Landtags Einsicht in die Akten des Strafverfahrens gegen Stephan E. und Markus H. zu gewähren.

Der Hessische Landtag hat diesen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag eingesetzt, das Handeln und Unterlassen der Hessischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden – im Besonderen der hessischen Sicherheitsbehörden – aufzuklären, das im Zusammenhang mit der Beobachtung der Personen Stephan E. und Markus H. und deren Umfeld durch den Verfassungsschutz steht oder stehen könnte.

Der Senat hatte das Akteneinsichtsgesuch des Untersuchungsausschusses zunächst abgelehnt. Er hatte dies u. a. mit der Möglichkeit begründet, noch zu vernehmende Zeugen könnten in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden, weil sie etwa durch Medienberichte über die Arbeit des Untersuchungsausschusses Kenntnis vom Inhalt der Akten erlangen könnten. Dies könne die Aufgabe des Gerichts, den wahren Sachverhalt zu ermitteln, gefährden.

Heute hat der Senat nun die Akten zur Einsicht freigegeben. Nachdem der Senat die Beweisaufnahme am 17. Dezember 2020 geschlossen habe, sei das Gewicht der Gefährdung, die von der Akteneinsicht für den ungestörten Fortgang der Hauptverhandlung ausgehen könne, deutlich reduziert. Insoweit sei auch maßgeblich, dass der Untersuchungsausschuss Maßnahmen zur Sicherung von Vertraulichkeit treffen könne und müsse.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2020, 5-2 StE 1/20 – 5a – 3/20

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