Stimmen zum Urteil im Lübcke-Prozess.

Statement des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dietmar Schilff:

„Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist in seiner Tragweite gerechtfertigt. Es stellt das Ende eines Prozesses dar, der nicht nur die verbrecherische Tat des Verurteilten feststellte, sondern vor allem verdeutlichte, dass von rechtsextremistischen Kräften hierzulande große Gefahren ausgehen. Damit ist diese Entwicklung keineswegs gestoppt. Die Sicherheitsbehörden müssen personell, technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden, gewaltbereite, rechtsextremistische Gefährder zu identifizieren. Die Politik muss weiter hart daran arbeiten, rückwärtsgewandten Parteien keinen parlamentarischen Raum zu lassen. Unsere Gesellschaft muss weiter hart daran arbeiten, braune Einflüsterer in die Schranken zu weisen. Jede und jeder kann mit ihrem und seinem unerschütterlichem Bekenntnis zur Demokratie, einen wesentlichen Beitrag für ein Leben ohne Hass und Hetze in unserem Land leisten.“

„Urteil im Mordfall Lübcke ist eine Enttäuschung“.

„Das Urteil gegen Stephan E. und Markus H. bleibt in entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen zurück“, erklärt Martina Renner, Sprecherin der Bundestags-Fraktion DIE LINKE für antifaschistische Politik, mit Blick auf das Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU).

Renner weiter:

„Ich teile die Position der Angehörigen des CDU-Politikers, die als Nebenklage auftreten und davon ausgehen, dass Markus H. wesentlich an der Planung und Durchführung der Tat beteiligt war. Dass H. nun mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist enttäuschend.

Der Freispruch im Fall des rassistischen Attentates gegen Ahmed I. ist skandalös und setzt die würdelose und von Rassismus geprägte Behandlung von Ahmed I. durch deutsche Behörden fort. Dazu kommt die bittere Erkenntnis: Hätten Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall gründlicher ermittelt, könnte Walter Lübcke heute noch leben.

Der Mord, die Ermittlungen und der Prozess machen deutlich: In Deutschland geht eine tödliche Gefahr von Rassisten aus. Diese Gefahr droht in erster Linie Betroffenen von Rassismus und Antisemitismus, aber sie bedroht in letzter Konsequenz alle, die den Neonazis öffentlich widersprechen. Ich wünsche mir, dass wir diese gemeinsame Bedrohung zum Anlass breiter antifaschistischer Solidarität machen.“

„Das heutige Urteil kann kein Schlussstrich sein“.

Anlässlich der Urteilsverkündung im Lübcke-Prozess erklären Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Die Verurteilung von Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld des Täters begrüßen wir ausdrücklich. Der rechtsterroristische Mord an Walter Lübcke war ein gezielter Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Durch die mit dem heutigen Urteil verbundene Abkehr von der Anklage der Bundesanwaltschaft in Bezug auf Markus H. bleibt der Blick allein auf Stephan E. fokussiert. Hierdurch besteht die Gefahr, dass auch Netzwerk- und Unterstützerstrukturen aus dem Fokus geraten. Das wäre verheerend.

Dass es bis heute nicht gelungen ist, die Strukturen hinter diesem politischen Mord ausreichend aufzuklären und juristisch zur Verantwortung zu ziehen, ist nur schwer zu ertragen. Für die Familie von Walter Lübcke muss diese Erfahrung erschütternd sein. Ihr gilt unsere ganze Solidarität. Völlig klar ist: Das heutige Urteil kann kein Schlussstrich sein. Alle Hintergründe und Strukturen dieser Tat müssen dringend weiter aufgeklärt werden. Die Fehler, die beim NSU gemacht wurden, dürfen sich hier keinesfalls wiederholen.

Wir haben die rechtsstaatliche Verpflichtung, die Netzwerke und Strukturen, die offenkundig hinter diesen rechtsterroristischen Morden stehen, konsequent sowohl parlamentarisch aufzuarbeiten als auch juristisch mit aller Entschlossenheit weiter zu verfolgen.“

„Politische Aufarbeitung hat nach Urteil im Mordfall Lübcke erst begonnen“.

Zum Urteil im Mordfall Walter Lübcke erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:

„Das Gericht hat im Mordfall Walter Lübcke ein deutliches Urteil gefällt. Die politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus hat jedoch gerade erst begonnen. Frühwarnsysteme der Sicherheitsbehörden und des Verfassungsschutzes dürfen zukünftig nicht wieder versagen. Jetzt ist der Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag am Zug: Es muss präzise herausgearbeitet werden, warum die Behörden den Täter im Fall Lübcke aus den Augen verloren haben, obwohl er als gewaltbereiter Rechtsextremist bekannt war. Auch mögliche Bezüge zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund müssen ausgeleuchtet werden. Bund und Länder sind zudem gefordert, rechtsextreme Gefährder besser in den Blick zu nehmen und konsequent zu entwaffnen. Außerdem muss der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden dringend verbessert werden. Dazu sollten die gemeinsamen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentren des Bundes und der Länder auf eine verbindliche Rechtsgrundlage gestellt werden.“

„Das Urteil gegen den Mörder von Walter Lübcke ist klar und angemessen“.

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist heute für seine Tat verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Hauptangeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung bleibt vorbehalten. Dazu der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg:

„Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen den Mörder von Walter Lübcke ist die klare und angemessen Reaktion unseres Rechtsstaats auf eine menschenverachtende Tat. Der Mörder von Walter Lübcke wird nach diesem zu Recht harten Urteil seine Bereitschaft zu rassistischer Gewalt nicht mehr ausleben können. Walter Lübcke stand mit seiner politischen Arbeit ein für unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unsere Humanität. Der Mord an ihm hat unser Land deshalb besonders tief erschüttert. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein Politiker aus einer rechtextremen Gesinnung heraus umgebracht worden. Auch die Anschläge von Halle und Hanau zeigen, dass der rechtsextreme Terror den Frieden in unserem Land und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht. Aus dieser Bedrohung haben wir bereits Konsequenzen gezogen mit mehreren Verboten rechtsextremistischer Vereine, mit 600 zusätzliche Stellen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus beim Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für den Verfassungsschutz, mit einer Verschärfung des Waffenrechts und mit strengen gesetzlichen Vorgaben im Kampf gegen Hass und Einschüchterung in den sozialen Netzwerken.“

„Eine wehrhafte Demokratie braucht Menschen, die sich tagtäglich für unsere Demokratie engagieren“.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zur Urteilsverkündung im Mordfall Walter Lübcke:

„Der Mord an Walter Lübcke war für Deutschland eine Zäsur. Zum ersten Mal wurde ein politischer Repräsentant des Staates aus rechtsextremistischen Motiven getötet. Die Verurteilung des Haupttäters zu lebenslanger Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist deshalb ein deutliches und wichtiges Signal des Rechtsstaates.

Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten war auch ein Anschlag gegen unsere freiheitliche Demokratie und unsere gemeinsamen Werte. Die Tat hat uns auf erschütternde Weise vor Augen geführt, wie sehr Extremismus und Rassismus in unserer Gesellschaft im Verborgenen gedeihen und unser friedliches Zusammenleben gefährden.

Wir alle müssen wachsam bleiben und immer wieder aufstehen gegen rechte Hetze und Gewalt. Es geht um den Erhalt des sozialen Friedens und damit um den Erhalt unserer Demokratie. Als Bundesfamilienministerin setze ich mich für eine finanzielle Absicherung des Engagements in der Zivilgesellschaft zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ein.

Eine wehrhafte Demokratie braucht Menschen, die sich tagtäglich für unsere Demokratie engagieren. Wir arbeiten deshalb derzeit gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an Eckpunkten für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie, die die Grundlage für einen Gesetzentwurf bilden sollen, der noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*