Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin zur Persona non grata erklärt.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte dazu heute (08.02.):

„Das Auswärtige Amt hat heute gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 einen Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin zur persona non grata erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung der Russischen Föderation vom Freitag, den 05.02.2021. Russland hatte mehrere EU-Diplomaten, darunter einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau, ausgewiesen. Diese Entscheidung war in keiner Weise gerechtfertigt. Der betroffene deutsche Diplomat war allein seiner im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vorgesehenen Aufgabe nachgekommen, sich mit rechtmäßigen Mitteln über die Entwicklung vor Ort zu informieren.“

Russische Botschaft in Berlin

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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