Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland.

Damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, soll die Testpflicht für Passagiere bei Flugreisen aus dem Ausland erst ab 28.3., 0 Uhr, gelten (also in der Nacht von Samstag auf Sonntag). Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bundeskabinett werde die neue Einreiseverordnung morgen veröffentlicht, hieß es heute aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Details:

Für wen gilt die neue Testpflicht? Gilt die neue Testpflicht nur für Rückkehrer aus Mallorca?

Alle Einreisenden, die per Flugzeug ab 28. März 0 Uhr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.

Wo und von wem werden die Tests durchgeführt?  Was mache ich, wenn ich im Ausland nicht an einen Test komme?

Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.

Wann genau muss man sich testen lassen?

Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Wer zahlt die Tests?

Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.

Kann ich gezwungen werden, mich testen zu lassen?

Nein, aber die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.

Was, wenn der Test positiv ausfällt? Kann ich dann nicht zurück nach Deutschland?

Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.

Wer zahlt die Quarantäne im Urlaubsland?

Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Person im Ausland aufhält. In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.

Gilt die Testpflicht nur für Flugreisende oder auch für Reisen mit dem Auto?

Nur für Flugreisende. Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsträgern betroffen.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Auch bei der neuen allgemeinen Testpflicht im Flugverkehr kontrollieren die Beförderer das Vorliegen eines Testnachweises. Zusätzlich können auch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde (in der Regel: Gesundheitsamt) und die mit der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung beauftragte Behörde (in der Regel: Bundespolizei) die Vorlage eines Testnachweises anfordern.

Wie wird die Testpflicht durchgesetzt?

Die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterlassen, wenn die zu befördernden Personen im Rahmen der Kontrolle keinen Testnachweis vorgelegt haben; dies gilt auch, wenn die angegebenen Daten offensichtlich unrichtig sind. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist für die Beförderungsunternehmen bußgeldbewehrt.

Wer registriert die Testergebnisse?

Die Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes für Testergebnisse gilt für die in § 8 IfSG genannten Personen und Stellen in Deutschland.

Ist die neue Regelung zeitlich befristet?

Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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