Übermalung von Hassparolen verdiene Anerkennung und keine Bestrafung.

Die Rentnerin, die Hassparolen übermalte, erhält nun Unterstützung von ver.di und Handelsverband.

In einer Gemeinsamen Presseerklärung des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V. (HBB) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Berlin-Brandenburg, wird deutlich gegen das Urteil gegen die Rentnerin, die rechtsradikale Hassparolen übermalte, Stellung bezogen.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. (HBB) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) „haben schon mit großem Erstaunen das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten zur Kenntnis genommen, dass die Rentnerin Frau Mensah-Schramm im Falle, dass sie auch weiterhin Hassparolen übermalen sollte, mit einer Geldstrafe bedroht wird“. Dass nun auch noch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das ergangene Urteil einlege, mache „beide Verbände fassungslos“.

Der Hauptgeschäftsführer des HBB, Nils Busch-Petersen und der stellvertretende Landesbezirksleiter von ver.di, Roland Tremper, wünschten sich von viel mehr Bürgerinnen und Bürgern ein solches Engagement. Beide teilten gleichlautend mit:

„Wer Hassparolen übermalt und zu mehr Dialog und Verständnis aufruft, trägt mit dazu bei, der gesellschaftlichen Spaltung, die immer sichtbarer wird, entgegenzuwirken. Das verdient Anerkennung und nicht Bestrafung!“

Beide Verbände kündigten nun an, dass die von ihnen ins Leben gerufene Initiative „Handeln statt wegsehen!“, die sich gegen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Aktivitäten in Betrieben wendet, damit befassen wird, wie sie der Rentnerin Unterstützung zukommen lassen kann.

TP

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