Bundesanwaltschaft: Haftbefehl gegen Khalil A. wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt.

Die Bundesanwaltschaft hat heute beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen Khalil A. wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt. Dem Beschuldigten Khalil A. wird vorgeworfen, dem mittlerweile Verstorbenen Jaber A. bei dessen Planung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland Hilfe geleistet zu haben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen plante Jaber A. einen Sprengstoffanschlag in Deutschland, wozu er rund 1,5 Kilogramm hochexplosiven Sprengstoff sowie weitere Materialien, die unter anderem zur Herstellung einer Sprengstoffweste geeignet sind, in seiner Wohnung in Chemnitz verwahrte. Gegen Khalil A. besteht der dringende Tatverdacht, Jaber A. seine Wohnung zur Nutzung überlassen und ihm in Kenntnis seiner Anschlagspläne bei der Beschaffung der für die Herstellung des Sprengstoffs notwendigen Materialien über das Internet behilflich gewesen zu sein.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen Jaber A. und den Beschuldigten Khalil A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt.

In diesem Verfahren war am 9. Oktober 2016 gegen Khalil A. ein Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden erlassen und in Vollzug gesetzt worden. Er befand sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt.
Nach Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft am späten Nachmittag des 9. Oktober 2016 wegen des Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles wurde nunmehr beim Ermittlungsrichter
des Bundesgerichtshofs ein neuer Haftbefehl gegen den Beschuldigten Khalil A. erwirkt.
Er wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug gesetzt hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*