Tageszeitung „junge Welt“ konzentriert sich im Prozess gegen den Verfassungsschutz auf Hauptsacheverfahren.

Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die Tageszeitung junge Welt (jW) erscheint, will keine Beschwerde gegen den am 18. März ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Nennung des Blattes im Verfassungsschutzbericht einlegen. Sie wollte im Zuge einer einstweiligen Anordnung erwirken, dass die Jahresberichte des Inlandsgeheimdienstes mit entsprechenden Nennungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr verbreitet werden dürfen. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik wird die marxistisch orientierte junge Welt mit geheimdienstlichen Mitteln angeprangert und verfolgt.

Dazu jW-Geschäftsführer Dietmar Koschmieder: »Wir halten den Beschluss für falsch und unverhältnismäßig, ziehen es aber vor, dies inhaltlich im anstehenden Hauptsacheverfahren aufzuzeigen und uns ggf. auf die nächste Instanz vorzubereiten.« Der Verlag, so Koschmieder weiter, »will keine weitere oberflächliche Eilentscheidung – etwa des übergeordneten Gerichts –, sondern eine gründliche Argumentation im Hauptsacheverfahren.«

Dietmar Koschmieder

Hintergründe zum von jW angestrengten Verfahren unter www.jungewelt.de/keinmarxistillegal

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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