Wie lassen sich Kinderehen verhindern?

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Am Donnerstag, den 10. November 2016, findet auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Fachgespräch „Schule statt Ehe – Wie lassen sich Kinderehen verhindern?“ statt.

  • Zeit: 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Ort: Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 3N 001, Berlin

Bis Ende Juli 2016 wurden in Deutschland 1.475 Ehen registriert, in denen ein Partner noch minderjährig ist. Es handelt sich meistens um minderjährige Mädchen, die im Ausland mit einem viel älteren Mann verheiratet wurden. Wenn diese Paare nach Deutschland kommen, stellt dies sowohl unsere Rechtsordnung als auch unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen, heißt es in der CDU/CSU-Mitteilung. Es stelle sich vor allem die Frage, ob die Eheschließung wirksam ist und welche Folgen daraus für das Paar resultieren.

Der Vorrang des Kindeswohls sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau sind Grundsäulen unserer Gesellschaft und unseres Werteverständnisses, betont die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

In Deutschland sind Männer und Frauen grundsätzlich mit 18 Jahren ehemündig und können entscheiden, ob, wann und mit wem sie eine Ehe eingehen möchten. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen wir über das bereits bestehende Verbot der Zwangsverheiratung hinaus Antworten geben, wie mit ausländischen Kinderehen in Deutschland umzugehen ist“, heißt es  weiter.

Welche rechtlichen Regelungen kommen in Betracht und wie kann Betroffenen praktische Hilfe geleistet und Unterstützung angeboten werden? Auch rein religiöse Eheschließungen mit Minderjährigen sollen in den Blick genommen werden. Über diese Fragen soll mit Experten diskutiert werden.
Gerne kann die Einladung an andere Interessierte weitergeleitet werden. Nähere Informationen zu dem Fachgespräch finden Sie unter: www.cducsu.de/veranstaltungen

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