Ex-Post-Triage soll nicht ermöglicht werden.

„Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. Deshalb werden wir es auch nicht erlauben. Und selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein. Aufgrund des Verfassungsgerichturteils müssen wir den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie allerdings ausleuchten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in Kürze vor. Triage-Entscheidungen waren in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag. Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen ist es uns gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Hintergrund:

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz vorgelegt, das Behinderte im Fall einer pandemiebedingten Triage vor Diskriminierung schützen soll.

Geregelt werden soll damit, dass nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten Triage-Entscheidungen in einer Pandemie getroffen werden.

Unterschieden wird prinzipiell  die Ex-Ante- und die Ex-Post-Triage. Ex-Ante-Triage bedeutet, dass vorab entschieden wird, wer behandelt wird. Ex-Post-Triage bedeutet, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu können.

Fotoquelle/Collage: TP Presseagentur Berlin

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