„Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund warum Parteien erst ab 1% der Stimmen eine Parteienfinanzierung erhalten“.

Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 
16. November 2022 muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu  den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 gänzlich wiederholt werden. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärte nach dem Urteil, dass die Wahl wegen „schwerer systemischer Mängel“ schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie einer „Vielzahl schwerer 
Wahlfehler“ ungültig sei. Der Termin ist der 12. Februar 2023. 
Wahlkampf und Plakatierung starten am 2.Januar 2023.

Kleinstparteien weisen darauf hin, dass die Umstände der Wahlwiederholung zu einer systematischen Benachteiligung von Kleinparteien führen.

„Wir verfügen nicht über professionelle Strukturen und durchgängige 
Wahlkampfinanzierung. Wir sind nicht in der Lage, externe 
Dienstleister zur Unterstützung zu beauftragen, bspw. beim 
Plakatieren. Dadurch ist ein Wahlkampf für Kleinparteien finanziell 
und personell schwieriger zu stemmen. Da ein Wahlkampf bei uns oft die 
gesamte verfügbare Liquidität frisst, belastet es Kleinparteien 
unverhältnismäßig stark, einen solchen Wahlkampf innerhalb kurzer Zeit 
zweimal durchzuführen.  

Ein Wahlkampf, in dem man sichtbar sein möchte, kostet ohne weiteres 
25.000 Euro. Für diesen Preis kann man 5000 Plakate in ganz Berlin 
hängen. Da unser Budget sehr knapp ist, besteht die Gefahr unsichtbar 
zu bleiben.

Folgende Vorschläge für eine  Kompensierung dieser strukturellen 
Nachteile von Kleinparteien möchten wir unterbreiten:

Den kleinen Parteien soll gleichermaßen wie den großen Parteien – 
z.B. im öffentlich rechtlichen Rundfunk- ein Forum gegeben werden. Sie 
sollen ebenso wie die etablierten Parteien die Möglichkeit haben, in 
Podiumsdiskussionen sichtbar zu werden und ihre Positionen darlegen zu 
können.
Gerecht wäre eine grundsätzliche Reformierung der 
Parteienfinanzierung. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum 
Parteien erst ab 1% der Stimmen eine Parteienfinanzierung erhalten. 
Dasselbe gilt für die Wahlkampfkostenrückerstattung.“

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