Revisionen im Mordfall in einer Tankstelle in Idar-Oberstein zurückgenommen.

In dem Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts in einer Tankstelle in Idar-Oberstein (Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21) haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte jeweils ihre Revision gegen das am 13.09.2022 verkündete Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückgenommen.

Der 50 Jahre alte Angeklagte aus Idar-Oberstein wurde in dem Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 13.09.2022 wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen erschoss der Angeklagte am Abend des 18.09.2021 mit einem Revolver einen 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein, welcher ihn zuvor auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen hatte. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach sah in Bezug auf jene Tat des Angeklagten die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe als verwirklicht an.

Im Zuge der mittlerweile erfolgten Rücknahme sowohl der von der Staatsanwaltschaft als auch der von dem Angeklagten (nunmehr: Verurteilten) gegen das Urteil jeweils eingelegten Revision ist das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 13.09.2022 rechtskräftig geworden.

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