Persönliche Einvernahme von Kardinal Woelki als Partei angeordnet.

Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit Woelki gegen Axel Springer SE u.a. am 08.03.2023 einen Beweisbeschluss verkündet. Hiernach soll Kardinal Woelki als Partei vernommen werden.

Der Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln,
Rainer Maria Woelki, wehrt sich in diesem Verfahren gegen die
Berichterstattung der Bildzeitung. Konkret geht es um einen Artikel von
Mai 2021 in der online Ausgabe der Bildzeitung. Der Kläger Kardinal
Woelki wirft den Beklagten (Verlag und Chefreporter) vor, sie hätten
unzutreffend dahingehend berichtet, dass er bei der Ernennung von
Pfarrer D. im Jahr 2017 Kenntnis von in der Personalakte dokumentierten
Vorgängen, unter anderem von einer Warnung der Polizei, gehabt habe.

Bisher hat die für Pressesachen zuständige Kammer unter Vorsitz von
Dr. Dirk Eßer da Silva auf Antrag der Beklagten als Beweisführer Beweis
durch Vernehmung von Zeugen erhoben.

In dem heute verkündeten Beweisbeschluss zum Aktenzeichen 28 O
293/21 hat die Kammer die persönliche Einvernahme des Kardinals als
Partei angeordnet.

Bei der Parteivernehmung handelt es sich um ein förmliches
Beweismittel, welches nur eingeschränkt zulässig ist. Sofern die
Parteivernehmung auf Antrag des Beweisführers angeordnet wird, setzt
sie voraus, dass zunächst alle anderen vom Beweisführer vorgebrachten
Beweismittel ausgeschöpft wurden und keinen vollständigen Beweis
erbracht haben. Zudem darf sie nicht der bloßen Ausforschung dienen.

Einen Termin zur Durchführung der angeordneten Beweisaufnahme hat
die Kammer noch nicht bestimmt.

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