Konsequenzen aus Brokstedt: Gemeinsame Anträge für die kommende Justizministerkonferenz.

KIEL. Nach dem tödlichen Messerangriff in Brokstedt wird sich die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (25. und 26. Mai in Berlin) mit drei Anträgen aus Schleswig-Holstein befassen. Gemeinsam mit Baden-Württemberg möchte Schleswig-Holstein erreichen, dass zum Komplex Messerangriffe eine bessere Datengrundlage und eventueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf erarbeitet werden. Aktuell existiert weder ein genaues Bild von der Zahl der mittels eines Messers verübten Gewalttaten noch von der justiziellen Erledigungspraxis dieser Delikte. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) als zentrale Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder soll dazu bis zur diesjährigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen ersten Überblick über die vorhandene Datenlage zur bundesweiten Entwicklung der Messerangriffe in den zurückliegenden zehn Jahren sowie zur entsprechenden justiziellen Erledigungspraxis durch Staatsanwaltschaften und Gerichte vorlegen. Die Präsentation der Ergebnisse soll mit Hinweisen auf gesetzgeberische Handlungsoptionen verbunden werden. „Die Tat von Brokstedt hat uns alle erschüttert und viele verunsichert, vor allem, weil ein solcher Angriff jeden von uns treffen kann. Wir brauchen ein verlässliches Lagebild, um die Kriminalitätsentwicklung bei Messerangriffen besser zu verstehen und eventuelle Konsequenzen hieraus zu ziehen“, erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken.

Gemeinsam mit der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina wurden außerdem zwei Anträge eingebracht. Ein Antrag hat die Verbesserung des Informationsaustausches in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten zum Ziel. Konkret geht es um den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten einerseits und den zuständigen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. Es müsse für die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte unmittelbar erkennbar oder einfach zu ermitteln sein, an welche Stelle die jeweils vorgeschriebene Unterrichtung zu adressieren sei. Hierfür sei unter anderem auch die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländerinnen und Ausländer zu prüfen. Mit einem weiteren Antrag soll das geltende Recht dahin überprüft werden, ob es eine zeitnahe Übermittlung aller strafrechtlich relevanten Informationen an die Justizvollzugsanstalten gewährleiste oder hier Nachbesserungsbedarf besteht. „Nach der schrecklichen Tat in Brokstedt haben wir uns intensiv mit den zuständigen Behörden auch länderübergreifend ausgetauscht und beraten, an welchen Stellen Ver-besserungsbedarf besteht, um das Risiko weitgehend zu minimieren. Wir wollen den Informationsaustausch in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten verbessern und auch sicherstellen, dass die Justizvollzugsanstalten zeitnah alle strafrechtlich relevanten Informationen übermittelt bekommen“, erklärte Gallina.

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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