Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Institut für Staatspolitik“, „Ein Prozent e.V.“ und „Junge Alternative“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen ein.
Im Januar
2019 hatte das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation der „Alternative für
Deutschland“ („AfD“), die „Junge Alternative“ („JA“), als Verdachtsfall und
damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Im April respektive im Juni 2020 waren
zudem das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und der Verein „Ein Prozent e.V.“
als Verdachtsfälle des BfV eingestuft worden.
Die Verdachtsfallbearbeitung habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inzwischen zur
Gewissheit verdichtet haben.
Das „IfS“, „Ein Prozent e.V.“ und die “JA“ werden vom BfV daher nunmehr jeweils
als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und weiterbearbeitet.
Der
Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:
„Die Positionen des ‚Institut für Staatspolitik‘, ‚Ein Prozent e.V.‘ und der
Jugendorganisation der AfD ‚Junge Alternative‘ sind nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei
Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden
deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und
bearbeitet.
Das BfV richtet sein Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten,
sondern hat auch diejenigen Personenzusammenschlüsse im Blick, die
menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent
verbreiten. Das IfS, ‚Ein Prozent e.V.‘ und die JA zielen auf die Ausgrenzung
vermeintlich ‚Fremder‘ und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich
anschlussfähig zu machen. Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das
Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den
Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.
Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“
„Institut
für Staatspolitik“ („IfS“)
Die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung zum „IfS“ gesammelten und
ausgewerteten Informationen hätten den Verdacht von Bestrebungen gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung sowohl in quantitativer als auch in
qualitativer Hinsicht zur Gewissheit verdichtet.
Deutlich werde dies insbesondere bei zahlreichen Äußerungen, die sich gegen die
Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) richten. So vertreten die
Führungspersonen des „IfS“ ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und
streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte
Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der
Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe,
impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen
zweiter Klasse. Diese Vorstellung wird durch das IfS nicht ausschließlich, aber
insbesondere über das Ideologem des Ethnopluralismus transportiert. Darüber
hinaus behaupten die handelnden Akteure in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise eine drohende „Auflösung des deutschen Volkes“ und einen angeblich
stattfindenden „Bevölkerungsaustausch“, auch „Großer Austausch“, „Umvolkung“
oder „Ersetzungsmigration“ genannt.
Diese ideologisch-inhaltliche Positionierung des „IfS“ geht oftmals einher mit
Äußerungen, wonach (zumeist nichteuropäischen) Migrantinnen und Migranten,
Flüchtlingen, Asylsuchenden und teilweise auch Menschen muslimischen Glaubens
pauschal unterstellt wird, die öffentliche Sicherheit und den „Erhalt“ des
ethnisch definierten Volkes zu gefährden.
Zudem lassen sich Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen.
„Ein Prozent
e.V.“
Bei „Ein Prozent e.V.“ wurde im Zuge der Verdachtsfallbearbeitung eine
quantitative Zunahme der verfassungsfeindlichen Äußerungen festgestellt;
darüber hinaus beruht die Einstufung als nunmehr gesichert extremistische
Bestrebung insbesondere auch auf einer inhaltlichen Radikalisierung von „Ein
Prozent e.V.“. Die vertretenen und propagierten Positionen beinhalten
nachweislich völkisch-nationalistische Ideologeme, sind migranten-, fremden-
und- muslimfeindlich sowie rassistisch. „Ein Prozent e.V.“ vertritt zudem einen
auf ethnischen Abstammungsprämissen beruhenden Volksbegriff.
Ziel des Vereins ist die metapolitische Erringung der kulturellen Hegemonie und
damit die Etablierung einer entsprechenden „Gegenkultur“. Hierzu nutzt der
Verein verschiedene Strategien, um die entsprechenden Inhalte in die „Mitte der
Gesellschaft“ zu transportieren und anschluss- beziehungsweise
gesellschaftsfähig zu machen.
„Junge Alternative“ („JA“)
Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die
Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch
Verschärfung der extremistischen Positionen.
Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende
Volksverständnis der „JA“ widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck
kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer
Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.
Die „JA“ propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf
biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes
Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich
nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich
gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen
europäischen Völker“ sieht.
Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und
Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der „JA“ und
ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche
Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere
Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler
Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein
überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein
aufgrund ihrer Herkunft und Religion.
Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine
Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch
des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der
„JA“ nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine
generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik
Deutschland.