Aubameyang-Transfer: OLG Hamm entscheidet über Ansprüche eines Spielervermittlers.

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über den Auskunftsanspruch eines spanischen Spielervermittlers gegen die für den Profifußball verantwortliche Gesellschaft des BVB verhandelt.

Der klagende Spielervermittler will der beklagten Gesellschaft den von der Beklagten im Jahre 2013 mit dem Spieler Aubameyang abgeschlossenen Spielervertrag vermittelt haben. Hierfür beansprucht er eine Provision und begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Auskunft über den Spielervertrag, um seinen behaupteten Provisionsanspruch berechnen zu können.

In der heutigen Verhandlung ist deutlich geworden, dass der Senat die komplexe Sach- und Rechtslage umfassend zu beraten und zu bewerten haben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht mitgeteilt werden, ob der Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist. Am Ende der mündlichen Verhandlung wurde ein Verkündungstermin anberaumt.

Verkündungstermin des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm im Verfahren 18 U 126/15 ist am 22.12.2016, 11.00 Uhr.

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