Innenministerkonferenz beschließt auf Initiative Hamburgs Maßnahmen für mehr Sicherheit im Bahnverkehr.

Am heutigen Freitag, 16.06.2023,  ist die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Berlin zu Ende gegangen. Hamburgs Innensenator Andy Grote vertrat dabei als Sprecher die SPD-geführten Bundesländer.

Nach den jüngsten Gewalttaten in Zügen und Bahnhöfen, wie dem Angriff am 25. Januar in einer Regionalbahn in Brokstedt (Schleswig-Holstein), hat sich die IMK auf Initiative Hamburgs und Schleswig-Holsteins auf die Schaffung bundesweiter, einheitlicher Regelungen zu mehr Sicherheit in Zügen sowie an Bahnhöfen verständigt. Insbesondere soll geprüft werden, wie eine einheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen erreicht werden kann. Zudem soll nach dem Beschluss eine regelhafte Videoaufzeichnung in Zügen des Regional- und Fernverkehrs sowie in und an Bahnhöfen erfolgen.

Innensenator Andy Grote: „Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen den Nah- und Fernverkehr. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich hier alle sicher fühlen können. Eine regelhafte Videoüberwachung nicht nur im Nah-, sondern auch im Fernverkehr sowie an Bahnhöfen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Gleichzeitig führt an einem Waffenverbot in Zügen und an Bahnhöfen kein Weg vorbei, um die Kontrollmöglichkeiten für die Polizei deutlich zu verbessern.“

Außerdem beschlossen die Innenministerinnen und Innenminister der Länder eine bessere länderübergreifende Erfassung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern (aMIT). Eine einheitliche Erfassung in den Systemen soll verhindern, dass Personen bei Wechsel des Aufenthaltsortes bzw. behördlicher Zuständigkeit aus dem Blick geraten. Eine solche Kennzeichnung soll nicht mehr nur in den Auskunfts- und Informationssystemen der Polizeien, sondern zukünftig auch im Ausländerzentralregister hinterlegt sein, damit auch die Ausländerbehörden sowie die Justiz darauf zugreifen können.

Mit Blick auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts konnte sich Hamburg mit seinem Beschlussvorschlag, insbesondere zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen, nicht gegen den Widerstand einzelner Bundesländer durchsetzen. Hamburg hatte sich darin für eine intensivere Bewertung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit vor Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse ausgesprochen.

Innensenator Andy Grote: „Gerade für Hamburg ist die Verschärfung des Waffenrechts ein zentrales Anliegen und ich bin froh, dass wir hier mit der Bundesinnenministerin im guten Austausch sind, um die Novellierung des Waffengesetzes zu unterstützen und zu einem guten Ende zu bringen. Es ist daher umso enttäuschender, dass wir bei diesem wichtigen Thema innerhalb der IMK keine Verständigung erzielen konnten. Ich halte es für unabdingbar, zukünftig noch intensiver vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die persönliche Eignung zu prüfen, und hierbei insbesondere die generelle Vorlage eines psychologischen Zeugnisses zur Pflicht zu machen.“

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