Verurteilung des Angeklagten wegen der Ermordung zweier Polizeibeamter in Kusel rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 18. Juli 2023 – 4 StR 117/23.

Das Landgericht Kaiserslautern hat den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dessen Revision wurde daher verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Kaiserslautern – Urteil vom 30. November 2022 – 4 Ks 6035 Js 2146/22

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 21. Juli 2023

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