„AfD“ unterliegt beim Niedersächsischen Staatsgerichthof.

Organstreitverfahren der „AfD“ gegen die Nds. Landesregierung, den Nds. Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius, die Nds. Ministerin für Inneres u. Sport Behrens wegen Verletzung des Rechts auf chancengleiche Teilhabe am polit. Wettbewerb verworfen.

StGH 2/23.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat am 28. September 2023 den Antrag des niedersächsischen Landesverbands der „Alternative für Deutschland“ auf Feststellung einer Verletzung des Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG durch Äußerungen des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport a.D. Pistorius in einem Interview mit der BILD am Sonntag als unzulässig verworfen.

Der niedersächsische Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ sah in diversen Äußerungen des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport a.D. Pistorius mit Bezug zu der Partei, die dieser in einem am 11. Dezember 2022 veröffentlichen Interview mit der BILD am Sonntag getätigt hatte, eine Verletzung seines Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG. Am 26. Mai 2023 hat der „AfD“-Landesverband deshalb einen Antrag auf Feststellung des Verstoßes bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Pistorius das Amt des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport nicht mehr inne. Er war am 18. Januar 2023 zurückgetreten und ist seit dem 19. Januar 2023 Bundesverteidigungsminister. Der Antrag richtete sich gegen den Minister für Inneres und Sport a.D. Pistorius, gegen die Landesregierung und die gegenwärtige Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport Behrens.

Der Staatsgerichtshof hat den Antrag des „AfD“-Landesverbands am 28. September 2023 durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen. Der Antrag ist unzulässig. Der Minister a.D. Pistorius war zum Zeitpunkt des Antrags des „AfD“-Landesverbands bereits nicht mehr als Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport im Amt und ist deshalb nicht mehr im Organstreitverfahren parteifähig. Soweit sich der Antrag gegen die Landesregierung sowie die gegenwärtige Ministerin richtet, ist er ebenfalls unzulässig. Diese müssen sich die Äußerungen des damaligen Ministers nicht als eigene Maßnahme zurechnen lassen. Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung leitet jeder Minister und jede Ministerin den jeweiligen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Anhaltspunkte dafür, dass der damalige Minister Pistorius mit den Äußerungen in dem Interview für die gesamte Landesregierung oder für seine Amtsnachfolgerin gesprochen hat, lagen nicht vor.

Da die Anträge aus prozessualen Gründen keinen Erfolg hatten, hatte der Staatsgerichtshof nicht darüber zu entscheiden, ob die Äußerungen in dem Interview inhaltlich einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellen.

Mestwerdt

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