Beschwerdeverfahren über die Eröffnung eines gegen einen „‘AFD-Politiker‘“ gerichteten Strafverfahrens vor dem Amtsgericht beim OLG Naumburg eingegangen.

Naumburg. Die Strafkammer des Landgerichts Halle hat im September dieses Jahres die gegen einen „Politiker“ der „AFD“ gerichtete Anklage wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.05.2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung der „Partei Alternative für Deutschland“ in Merseburg am Ende einer Rede seinen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen zu haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der „Sturmabteilung (SA) der NSDAP“ gehandelt habe.

Die Staatsanwaltschaft hat sich im Wege der sofortigen Beschwerde dagegen gewendet, dass das Hauptverfahren nicht vor dem Landgericht Halle eröffnet wurde. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg wird darüber zu entscheiden haben, ob es bei der vom Landgericht angeordneten Eröffnung vor dem Amtsgericht Merseburg bleibt oder das Hauptverfahren wegen der besonderen  Bedeutung des Falles vor dem Landgericht zu führen ist.

Das Beschwerdeverfahren ist beim Oberlandesgericht eingegangen. Über den Zeitpunkt der zu erwartenden Entscheidung kann derzeit keine Auskunft erteilt werden.

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