„Populäres Süppchen gekocht“.

Berliner Strafverteidigervereinigung verurteilt Justizschelte der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger verurteilte die zynisch-populistische Justizschelte der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) durch ihren Vorsitzenden Rainer Wendt in der Passauer Neuen Presse. „Wer angesichts des furchtbaren Geschehens in Hameln, bei dem ein Mann eine Frau mehrere hundert Meter hinter seinem Auto hergeschliffen haben soll, nichts im Sinn hat, als aus diesem Schicksal sein populistisches Süppchen zu kochen, kann nicht erwarten, im gesellschaftlichen Diskurs noch ernst genommen zu werden“, so die Strafverteidigervereinigung.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt hat sich in diesem Artikel der Passauer Neuen Presse mit den Worten zitieren lassen, der Tatverdächtige „habe eine lange Gewaltkarriere hinter sich, er „sei immer wieder mit Straftaten aufgefallen, aber dennoch nicht in Haft gewesen“ und „es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird“. Er sprach sich dafür aus, „die Ausbildung und Berufung von Richtern zu überprüfen“, da die Justiz „sich ihres Schutzauftrages nicht bewusst“ sei.

Nach Ansicht Strafverteidigervereinigung führe der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft die Öffentlichkeit hier mit falschen Behauptungen bewusst hinters Licht: Der Tatverdächtige sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover unbestraft. Er habe also mitnichten eine „lange Gewaltkarriere“ hinter sich. Zum anderen äußere Rainer Wendt hier unmissverständlich und unverhohlen seine Ablehnung gegenüber einem zentralen Pfeiler des Rechtsstaats: der Unabhängigkeit der Justiz. Es obliege den insoweit nur dem Gesetz verpflichteten (Straf-)Richtern, unabhängig von äußerer Einflussnahme eine gerechte und dem jeweiligen Fall angemessene Sanktion zu verhängen. Wer angesichts dieses Auftrages fordere, „Ausbildung und Berufung“ von Richtern zu überprüfen, bringe nicht nur offen seine Missachtung für die Justiz zum Ausdruck, sondern disqualifiziere sich zugleich für jegliche sachliche Auseinandersetzung

Die einzige Erkenntnis, die aus der Rechtsstaatsverachtung des Herrn Wendt und damit auch der sich hiervon nicht distanzierenden DPolG zu ziehen sei, könne daher nur lauten, dass man polizeilichen Thesen grundsätzlich mit äußerstem Misstrauen zu begegnen habe. Polizeiliche Ermittler, die – wie der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft – ihr Heil im postfaktischen Populismus suchten, stellten ihre Berufsehre und -auffassung zur Disposition, so die Vereinigung Berliner Strafverteidiger abschließend.

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