Arbeits- und Sozialminister unterstützen unveränderte Umsetzung der vorgesehenen Erhöhung des Bürgergeldes.

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben sich heute bei ihrer Jahreskonferenz in Berlin in einem Beschluss dafür ausgesprochen, die von der Bundesregierung vorgesehene Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2024 unverändert umzusetzen.

„Es ist absolut richtig, dass die Erhöhung des Bürgergeldes sowohl verfassungsrechtlich geboten als auch sozialpolitisch dringend erforderlich ist. Aus diesem Grund hat Niedersachsen diesen Beschlussvorschlag kurzfristig eingebracht. Es wäre ein unglückliches und sozialpolitisch bedenkliches Signal, wenn diese vorgesehene Erhöhung nicht realisiert würde. Sparen auf Kosten der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft wäre der falsche Weg. Besonders in herausfordernden Zeiten ist es unabdingbar, diejenigen zu stärken, die finanziell vor schwierigen Herausforderungen stehen.“, so Niedersachsens Arbeits- und Sozialminister Dr. Andreas Philippi.

Die aktuellen Preiserhöhungen bei Grundgütern des täglichen Bedarfs, wie Lebensmitteln, fallen weitaus höher aus als die durchschnittliche Inflationsrate suggeriert. Diese Entwicklung betrifft insbesondere Menschen und Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln in besonderem Maße. Die Bürgergelderhöhung soll das Existenzminimum der Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher insbesondere vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten sicherstellen. Für diese Menschen ist die Erhöhung von entscheidender Bedeutung.

Mit dem Beschluss betonen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales daher nachdrücklich die Dringlichkeit, die vorgesehene Erhöhung des Bürgergeldes unverändert umzusetzen, um eine gerechte Unterstützung für armutsbetroffene Menschen in unserer Gesellschaft sicherzustellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*