Vertagung in Sachen „AfD“ gegen Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in den Verfahren der „Alternative für Deutschland (‚AfD‘)“ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), nach den Verhandlungsterminen am 12.03.2024 und 13.03.2024 noch keine Urteile verkündet. Die mündliche Verhandlung ist vertagt worden, weil die Erörterung des Streitstoffs noch nicht abgeschlossen sei. Termine zur Fortsetzung werden von Amts wegen bestimmt. Sobald diese feststehen, will das Gericht die Presse unmittelbar informieren.

In den drei Berufungsverfahren geht es – mit verschiedenen Unterlassungs- sowie vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträgen – um die Einstufung der „AfD“ als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der „Jungen Alternative für Deutschland (‚Junge Alternative‘)“ als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufungen der „AfD“ und der „Jungen Alternative“.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22

(I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

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