„Straftaten dürfen sich nicht lohnen!“.

Bremens Justizsenatorin Schilling zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Wer auf kriminellem Wege, zum Beispiel durch Drogenhandel, Raub oder Diebstahl an große Geldbeträge, Immobilien oder Luxusgüter kommt, dem müssen wir diese Werte wegnehmen. Es kann nicht sein, dass Täterinnen und Täter zwar verurteilt werden, wir an ihr Vermögen aber nur zum Teil herankommen und sie nach einer verbüßten Strafe weiter in Saus und Braus leben. Wir wollen daher die bestehenden Gesetzeslücken schließen. Bremen hat federführend in der auf meinen Vorschlag hin eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe gearbeitet, die nun konkrete Gesetzesänderungen vorschlägt“, so Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling.

Nicht nur die Justizministerkonferenz wird sich am 5. und 6. Juni 2024 in Hannover mit diesen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beschäftigen. Auch die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie der Generalbundesanwalt haben sich kürzlich im Zuge einer Arbeitstagung mit den Vorschlägen auseinandergesetzt und einen Beschluss gefasst, mit dem die Gesetzesvorschläge unter anderem als tragfähige Grundlage für erforderliche Gesetzesänderungen bewertet werden.

Senatorin Schilling erklärt hierzu: „Der Beschluss der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie des Generalbundesanwalts bestätigt mich in meiner Initiative. Für die in dem Beschluss angebotene Unterstützung einer Fortsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und für die Bereitschaft von Generalstaatsanwältin Dr. Wiebke Reitemeier, diese Aufgabe erneut zu übernehmen, bin ich ausgesprochen dankbar, denn die breite Zustimmung zu den erarbeiteten Verbesserungsvorschlägen macht mehr als deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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