Festnahmen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Die Bundesanwaltschaft hat vorgestern (19. Juni 2024) den ukrainischen Staatsangehörigen Robert A., den armenischen Staatsangehörigen Vardges I. sowie den russischen Staatsangehörigen Arman S. in Frankfurt am Main durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamts vorläufig festnehmen lassen und beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Anträge auf den Erlass von Haftbefehlen gestellt. Die Beschuldigten wurden gestern (20. Juni 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die drei Beschuldigten waren im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes in Deutschland unterwegs, um Informationen zu einer hier aufhältigen Person aus der Ukraine zu sammeln. Dazu kundschafteten sie am 19. Juni 2024 ein Café in Frankfurt am Main aus, in dem sich die Zielperson aufhalten sollte.

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