Totschlag oder (überzogene) Notwehr?

Mann am Hauptbahnhof Kaiserslautern tödlich verletzt, Haftbefehl gegen Tatverdächtige.

Dazu Dr. Udo Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.

Auf die Presseerklärung des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 29.06.2024 nehme ich Bezug (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5812449).

Die 20-jährige Frau, die im Verdacht steht, am Samstag, 29.06.2024 im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen 64-jährigen Mann mit einem Messer tödlich verletzt zu haben, wurde am Sonntag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ. Gegen die 20-Jährige wird der Vorwurf des Totschlags erhoben. Die Frau machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Nach den ersten Ermittlungen, die erste Auswertungen der Videoüberwachung des Hauptbahnhofs umfassen, ging der tödlichen Verletzung Folgendes voraus: Die 20-Jährige und der 64-Jährige, die sich nach den bisherigen Erkenntnissen zuvor nicht kannten, fuhren nacheinander auf der Rolltreppe von der Eingangshalle in die Gleisunterführung nach unten. Am Ende der Rolltreppe ist auf dem Bildmaterial zu erkennen, wie der 64-Jährige der 20-Jährigen an das Gesäß fasst. In der Unterführung kam es dann zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden, in deren Verlauf die 20-Jährige ein eingeklapptes Messer zieht, es aufklappt und auf den 64-Jährigen richtet, der zurückweicht. Die genauen Abläufe sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.      

Dr. Udo Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

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