EU-Kommission fordert von Temu Informationen über Händler, die illegale Produkte auf der Plattform verkaufen.

Die EU-Kommission hat Temu im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) aufgefordert, weitere Informationen vorzulegen. Konkret geht es darum, dass das Unternehmen darlegen soll, wie es verhindert, dass Händler die Plattform für den Verkauf illegaler Produkte missbrauchen. Außerdem soll Temu zusätzliche Informationen dazu liefern, wie es Risiken im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Gesundheit und dem Wohlergehen der Nutzerinnen und Nutzer eindämmt. Darüber hinaus fordert die Kommission Einzelheiten zu den Empfehlungssystemen von Temu und dem Risiko für den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer an. Temu muss die angeforderten Informationen bis zum 21. Oktober 2024 vorlegen.

Weitere Schritte

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Temu wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA nach sich ziehen. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des DSA kann die EU-Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in Beantwortung einer Aufforderung zu weiteren Informationen (Request for Information, RFI) verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung per Beschluss erlassen. In diesem Fall kann die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen

Hintergrund

Temu wurde am 31. Mai 2024 im Rahmen des DSA als Very Large Online Platform (VLOP)

eingestuft. Während Temu seit Februar 2024 die allgemeinen Regeln des DSA einhalten musste, musste der Online-Marktplatz auch die strengeren Regeln für VLOPs einhalten und ab dem 3. Oktober 2024 einen Risikobewertungsbericht erstellen Die Kommission hat Temu bereits am 28. Juni 2024 eine RFI zu den Maßnahmen geschickt, die sie ergriffen haben, um die DSA-Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Notice and Action“-Mechanismus zur Meldung illegaler Produkte, „Dark Patterns“ auf ihren Online-Schnittstellen, dem Schutz von Minderjährigen, der Transparenz von Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und der Compliance by Design zu erfüllen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum heute von der Europäischen Kommission übermittelten Auskunftsersuchen an die Betreiber der chinesischen Onlinehandelsplattform Temu:

„Es ist gut, dass die Europäische Kommission mit ihrem Auskunftsersuchen gegenüber der Onlinehandelsplattform Temu unsere Vorschläge aus dem Aktionsplan E-Commerce unmittelbar aufgreift. Das ist ein Erfolg und ein wichtiger Schritt hin zu einem fairem Wettbewerb im Onlinehandel und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Produkten, die aus Drittstaaten auf den deutschen Markt gelangen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird sich auch künftig auf deutscher und europäischer Ebene für eine konsequente Durchsetzung des DSA einsetzen und mit Nachdruck daran arbeiten, dass unsere hohen europäischen Standards im E-Commerce gegenüber allen Marktteilnehmern gelten.“

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