Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwirft Revision von Anti-Atom-Aktivisten.

Eine im Sommer 2012 von Anti-Atom-Aktivisten durchgeführte Aktion um eine blockierte Bahnstrecke zwischen Münster (Westfalen) und der Urananreicherungsanlage in Gronau, hat nun durch das OLG Hamm ein strafrechtliches Ende gefunden. Die bereits mit 90 bzw. 110 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängten Geldstrafen des Landgerichts Münster gegen zwei Angeklagte für die Ankett-Aktion auf den Schienen wurden vom OLG Hamm nun bestätigt und sind damit rechtskräftig.

Während das Verfahren wegen der „Kletteraktion“ schon nach kurzer Zeit eingestellt wurde, wurden die beiden damals Angeketteten vor dem Amtsgericht Steinfurt und in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Münster wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt.

Im nun bestätigten Urteil des Landgerichts wird, so die Aktivisten, „vermeintlich strafmildernd benannt, den Angeklagten sei lediglich eine Störung im Zeitraum von ca. zwei Stunden zuzurechnen“. Es handele sich bei der verhängten Strafe jedoch „um die bisher höchsten Strafen, die für eine solche Aktion im deutschsprachigen Raum von höheren Gerichten bestätigt wurden“. So seien beispielsweise die Beteiligten einer Ankett-Aktion an einem Betonblock unter den Schienen im Wendland trotz 16stündiger Verzögerung des Transportes zu Strafen zwischen 35 und 40 Tagessätzen verurteilt worden; eine Ankett-Aktion an der ICE Hauptstrecke zwischen Hamburg und Hannover, mit ebenfalls zweistündiger Verzögerung, habe auch eine Verurteilung zu lediglich 40 Tagessätzen nach sich gezogen. Andere vergleichbare Verfahren seien gegen Geldauflagen eingestellt worden.

„Aus unserer Sicht hat das Gericht zum einen den Widerstand gegen die noch immer unbefristet laufende Urananreicherungsanlage bestrafen und dagegen aktive Menschen abschrecken wollen. Zum anderen sehen wir in dieser Entscheidung jedoch auch die Antwort des Gerichts auf unsere Prozessführung“ so die Verurteilte Hanna Poddig. Mit zahlreichen Anträgen hätten die Angeklagten vergeblich versucht, das Gericht dazu zu bewegen, sich mit den Gefahren der Urantransporte und der Atomanlagen auseinander zu setzen.

Der Zug hätte über 400 Tonnen Uranhexafluorid geladen. Dieser toxische Stoff reagiere mit Wasser zu Flusssäure, die wiederum bereits in geringen Mengen tödliche Giftgaswolken bilden und schwere Verätzungen verursachen könne. Auch in Deutschland komme es immer wieder zu Zugunglücken und die in Gronau produzierten Abfälle seien an einem ihrer derzeitigen Lagerungsorte in Angarsk, Russland, mitverantwortlich für eine deutlich erhöhte Zahl an Krebserkrankungen. Alle zu diesem Themenkomplex gestellten Anträge habe das Gericht jedoch als bedeutungslos abgelehnt, „um dann allerdings in Widerspruch dazu im Urteil schlicht zu behaupten, eine Gefahr sei durch den konkreten Uranhexafluoridtransport nicht ersichtlich“. Auch auf diesen Umstand sei in der nun abgewiesenen Revision hingewiesen geworden.

„Was wir mit dieser Entscheidung einmal mehr klar bestätigt sehen, ist, dass wir uns zur Abwehr der Gefahren der Atomanlagen offensichtlich an keiner Stelle auf die Gerichte verlassen dürfen. Im Gegenteil: Die Gerichte sind eine der staatlichen Institutionen, die gemeint sind, wenn wir von einem Atomstaat sprechen. Sie sind genauso verantwortlich für den weiteren Betrieb von Atomanlagen wie auch die Polizei, die Proteste unterbindet“, so das Resümee einer Prozessbeobachterin. „Wer einen Atomausstieg will, muss selber aktiv werden“.

Auf Nachfrage der TP Presseagentur, ob die Geldstrafen bezahlt oder „abgesessen“ werden, antwortete Hanna Poddig: „Wir sind uns noch nicht abschließend sicher, aber ich für meinen Teil ziehe auf jeden Fall in Erwägung die Strafe abzusitzen (wie ich es ja auch schonmal gemacht habe wegen einer ähnlichen Sache). Jetzt schreiben wir aber erstmal Verfassungsbeschwerde.“

Bildquelle: gronau_ankett_projekt_a Marcel Seehuber

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