Kabinett beschließt Entwurf für Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Heute hat das Bundeskabinett den gemeinsamen Entwurf des Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. „Damit wird im Bereich betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, denn die betriebliche Altersversorgung ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die sinnvollste Ergänzung der gesetzlichen Rente“, erklärten heute Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter, und Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion.

Kapschack und Ryglewski weiter:

„Insbesondere die Förderung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Gerade die Einführung eines Freibetrags auf die Grundsicherung im Alter wird die Attraktivität von Betriebsrenten steigern. Unabhängig davon ist es eine Frage von Gerechtigkeit: Wer lange zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter mehr haben, als andere, die dies nicht getan haben.

Die Stärkung der Tarifpartner bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung halten wir ebenfalls für sinnvoll. Damit wird die Attraktivität, Tarifverträge abzuschließen hoffentlich deutlich erhöht. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Risiken an den Kapitalmärkten nicht einseitig bei den Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern liegen. Auch muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten Zugang zu Finanzprodukten erhalten, die sich durch niedrige Provisionen und auskömmliche Renditen auszeichnen.

In der parlamentarischen Beratung werden wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, wie der Zugang für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Regionen und Betrieben deutlich verbessert werden kann. Wir werden auch die auf Betriebsrenten entfallenden Krankenkassenbeiträge in den Blick nehmen und nach geeigneten Lösungen suchen. Eine Idee könnte sein, die bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einzusetzen, um damit einen Anteil zum Krankenkassenbeitrag zu leisten.“

Anlocken und abzocken – Betriebsrenten für Geringverdienende

„Statt die gesetzliche Rente endlich armutsfest auszubauen, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Geringverdienende dazu bringen, von ihrem wenigen Geld noch mehr in hochriskante Betriebsrenten zu stecken. Erst anlocken, dann abzocken – das ist kompletter rentenpolitischer Irrsinn“, erklärte dagegen Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zum heute vom Kabinett verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Birkwald weiter:

„Bei den neuen Betriebsrenten ist nicht einmal mehr klar, was hinten rauskommt. Klar ist nur, dass Union und SPD einen weiteren Schutzschild des Sozialstaats abschaffen wollen. Langfristig garantierte – und damit planbare – Rentenzahlungen für Betriebsrentnerinnen und -rentner sowie eine Einstandspflicht (‚Haftung‘) der Unternehmen im Ernstfall sollen nach dem Willen der Arbeitsministerin der Vergangenheit angehören. Das ist ganz besonders bei Geringverdienenden völlig inakzeptabel.

Im neuen Nahles-Modell dürfen die Unternehmen keine festen Zusagen über die Höhe der zukünftigen Betriebsrente mehr aussprechen und müssen deshalb im Krisenfall auch kein Kapital mehr nachschießen. Die Betriebsrentnerin oder der Betriebsrentner erfährt erst mit Beginn der Rente, wieviel ihr oder ihm überhaupt zusteht. Das Kapitalmarktrisiko ist mit einem Handstreich allein auf die Beschäftigten übertragen worden. Das ist Rentenroulette und keine Vertrauen schaffende Rentenpolitik.

Ich rufe die Gewerkschaften auf, dieses Spiel nicht mitzumachen und gemeinsam mit der LINKEN im Bundestag und den Sozialverbänden für die Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau von 53 Prozent zu kämpfen.“

Betriebsrenten werden attraktiver

Stärkerer Anreiz durch Grundsicherungs-Freibetrag

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, erklärte:

„Der Freibetrag für freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung und die steuerliche Förderung eines Arbeitgeberzuschusses zur Betrieblichen Altersversorgung von Beschäftigten mit niedrigem Einkommen sind richtige und wichtige Maßnahmen, um die Altersversorgung vieler Arbeitnehmer zu verbessern. Denn Beschäftigte, für die eine ergänzende Absicherung zusätzlich zur gesetzlichen Rente am notwendigsten wäre, tun dies prozentual weniger häufig als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen.

Unser Ziel ist eine attraktive Betriebsrente für alle Beschäftigten. In den Bereichen mit hoher Tarifbindung, wo die Betriebsrente in der Regel bereits weit verbreitet ist, schaffen wir mehr Flexibilität für tarifvertragliche Modelle. Dies betrifft Verträge mit obligatorische Regelungen ebenso wie Anlageformen, die in Zeiten niedriger Zinsen höhere Renditen ermöglichen. Zudem wird der Einkommensanteil verdoppelt, der steuerlich begünstigt entgeltumgewandelt werden kann.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir aber auch noch über zusätzliche Schritte zu reden haben, mit denen die Entgeltumwandlung für Bezieher niedriger Einkommen attraktiver gestaltet werden kann.“

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