Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugswelle. Aktuell werden vermeintlich im Namen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, einem professionellen Inkasso-Dienstleister, E-Mails mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen versandt. In den letzten Tagen haben sich diesbezüglich vermehrt Empfänger beim Amtsgericht Hamburg gemeldet.
In den Fake-E-Mails wird beispielsweise eine angebliche Forderung der Amazon Deutschland S.à r.l., Luxemburg in beträchtlicher Höhe „letztmalig“ angemahnt. Es wird darauf gedrängt, den angeblich offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen zu begleichen. Im Anhang der E-Mails befindet sich ein vermeintliches Schreiben und eine vermeintliche Rechnung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH sowie ein vermeintlicher Vollstreckungstitel. Bei Letzterem handelt es sich um ein – gefälschtes – Schreiben, welches das Hamburger Landeswappen zeigt und den Betreff „Titel zur Zwangsvollstreckung“ trägt. Es soll vermeintlich von einem Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichts Hamburg stammen. Angekündigt wird, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet werde, da ein vollstreckbarer Titel vorliege und innerhalb der gesetzten Fristen weder eine Zahlung noch eine gütliche Einigung erfolgt sei.
Bei den vorgenannten E-Mails und den beigefügten Schreiben handelt es sich sämtlich um Fälschungen. Auf derartige Zahlungsaufforderungen sollte nicht gezahlt werden. Die Echtheit eines Schreibens der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH kann mithilfe einer 11-stelligen Forderungsnummer, die im Schreiben angegeben ist, online im EOS Serviceportal überprüft werden.
Sowohl das Amtsgericht Hamburg als auch die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH haben sich bereits an die Staatsanwaltschaft Hamburg gewandt und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die vorliegende Betrugsmasche in Details fortlaufend verändert wird.
Auch die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH warnt im Internet bereits vor den gefälschten Inkasso-E-Mails unter: https://de.eos-solutions.com/customers/phishing, ebenso die Verbraucherzentrale Niedersachsen unter: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/datenschutz/letzte-aussergerichtliche-zahlungsaufforderung-der-eos-deutscher-inkasso-dienst-im.