Vorläufige Festnahme eines Terrorverdächtigten.

Generalbundesanwaltschaft hat bei einer möglichen Kontaktperson des verstorbenen Terror-Verdächtigen von Berlin, Anis Amri, Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen lassen.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Dezember 2016 heute die Wohn- und Geschäftsräume einer möglichen Kontaktperson des mutmaßlichen Berlin-Attentäters Amri durch Beamte des Bundeskriminalamts durchsuchen lassen.

Hintergrund hierfür sei die Erkenntnis, dass der verstorbene Beschuldigte Anis Amri in seinem Mobiltelefon die Rufnummer eines 40-jährigen tunesischen Staatsangehörigen gespeichert hatte. Die weiteren Ermittlungen hätten darauf hingedeutet, dass er in den Anschlag eingebunden gewesen sein könnte. Er wurde deshalb vorläufig festgenommen.

Inwieweit sich der bestehende Verdacht gegen den Festgenommenen weiter erhärten lasse, bleibe den weiteren Ermittlungen vorbehalten.

Bis zum Ablauf des morgigen Tages werde geprüft, ob gegen ihn Haftbefehl beantragt werden wird.

ots/tp

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